21.02.2024

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

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EFRAG hat die Entwürfe der XBRL-Taxonomien zum Set 1 der ESRS und Art. 8 der EU-Taxonomieverordnung veröffentlicht.

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) informiert darüber, dass die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) am 08.02.2024 den Entwurf einer XBRL-Taxonomie zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie den Entwurf einer XBRL-Taxonomie zur den Angabepflichten nach Art. 8 der EU-Taxonomieverordnung zur Konsultation veröffentlicht hat. Die Kommentierungsfrist läuft bis zum 08.04.2024.

Endgültige XBRL-Taxonomien bis Sommer 2024 erwartet

Die endgültigen XBRL-Taxonomien sollen voraussichtlich im Sommer 2024 der Europäischen Kommission und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) übergeben werden. Auf dieser Grundlage soll die ESMA technische Regulierungsstandards (RTS) für die elektronische Auszeichnung der Nachhaltigkeitsberichterstattung unter Berücksichtigung der ESRS sowie der Anforderungen von Art. 8 der EU-Taxonomieverordnung entwickeln.

Diese Regulierungsstandards sollen anschließend von der Europäischen Kommission im Wege eines delegierten Rechtsakts zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 der Kommission über das einheitliche europäische elektronische Format (ESEF) angenommen werden.


WPK vom 16.02.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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