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18.04.2023

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

©faithie/123rf.com

Die EU-Kommission schlägt gezielte Änderungen des delegierten Rechtsakts zur Klimataxonomie und des delegierten Taxonomie-Rechtsakts über die Offenlegungspflichten vor.

Die EU-Kommission hat die Entwürfe der noch ausstehenden delegierten Verordnungen mit technischen Bewertungskriterien für die vier nicht-klimabezogenen Umweltziele (Schutz der Wasser- und Meeresressourcen, Stärkung der Kreislaufwirtschaft, Verringerung der Umweltverschmutzung und Schutz der biologischen Vielfalt) veröffentlicht und zur Konsultation freigegeben.

Entwürfe zu verschiedenen Bewertungskriterien

Veröffentlicht wurden zudem Vorschläge für Änderungen an den bestehenden delegierten Verordnungen zu den klimabezogenen Umweltzielen (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) sowie den allgemeinen Offenlegungsanforderungen. Im Einzelnen umfassen die Entwürfe Bewertungskriterien für

  • 18 überarbeitete und 7 neue Aktivitäten beim Klimaschutz,
  • 15 überarbeitete und 6 neue Aktivitäten bei der Anpassung an den Klimawandel,
  • 6 neue Aktivitäten beim Schutz der Wasser- und Meeresressourcen,
  • 21 neue Aktivitäten bei der Stärkung der Kreislaufwirtschaft,
  • 6 neue Aktivitäten bei der Verringerung der Umweltverschmutzung und
  • 2 neue Aktivitäten beim Schutz der biologischen Vielfalt.

Stellungnahmen können hier bis zum 03.05.2023 eingereicht werden. Die finale Veröffentlichung der delegierten Verordnungen ist für den 30.06.2023 vorgesehen. Ab 2024 haben dann alle betroffenen Unternehmen die vollständigen Angabepflichten der EU-Taxonomie-Verordnung für alle sechs Umweltziele zu erfüllen.


WPK vom 14.04.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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