05.11.2024

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Durchführung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR; EU-Verordnung 2023/1115) veröffentlicht.

Beitrag mit Bild

gregbrave/123rf.com

Die EU-Entwaldungsverordnung EUDR gilt als Verordnung zwar grundsätzlich unmittelbar in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Im Rahmen von Durchführungsgesetzen muss allerdings unter anderem die Anpassung an nationale Gegebenheiten erfolgen. Dies betrifft für die EUDR insbesondere die Benennung der zuständigen Behörde zur Erfüllung der in der EUDR festgelegten Pflichten.

Der jetzt vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgelegte Referentenentwurf benennt die Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft für die Durchführung des Gesetzes, wobei die jeweiligen nach Landesrecht zuständigen Behörden für die Überwachung der Primärproduktion vorgesehen sind.

Regelung zu Sanktionen

Weiterhin werden die Befugnisse der jeweiligen Behörden sowie die Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen geregelt. Während für Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten Geldbußen von bis zu 100.000 € vorgesehen sind, sollen Verstöße gegen die in Art. 12 Abs. 3 EUDR vorgesehenen Berichterstattungspflichten mit bis zu 50.000 € Geldbuße geahndet werden können. Das Höchstmaß der Geldbuße wird für juristische Personen auf maximal 4% des jährlichen unionsweiten Gesamtumsatzes begrenzt. Des Weiteren kann, sofern der hinreichende Verdacht eines Verstoßes besteht, das Inverkehrbringen oder die Ausfuhr von relevanten Rohstoffen und Produkten untersagt werden. Unter gewissen Voraussetzungen können Marktteilnehmer bei Verstößen auch von öffentlichen Finanzhilfen (inkl. Konzessionen) und von öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Das DRSC begleitet die Einführung der EUDR durch ein regelmäßig aktualisiertes Briefing Paper.


DRSC vom 31.10.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

fabrikacrimea/123rf.com

09.05.2025

Wie können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nachhaltig berichten, ohne unter einem Berg von Anforderungen zusammenzubrechen? Genau darum ging es beim hybriden Outreach-Event „VSME in Action“, wie die WPK berichtet.

weiterlesen
Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Meldung

adiruch/123rf.com

06.05.2025

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat neue Leitlinien zur Überwachung von Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlicht. Diese gelten ab 2025 und sollen europaweit für eine einheitliche Kontrolle der ESG-Berichterstattung sorgen. Darüber informiert das DRSC.

weiterlesen
ESMA-Leitlinien zur Überwachung von Nachhaltigkeitsinformationen

Meldung

manitator/123rf.com

02.05.2025

Das Umweltbundesamt erleichtert Herstellern die Abgabe der Mengenmeldungen für Einwegkunststoffprodukte: Die Frist wird bis zum 15.06.2025 verlängert und auf die externe Prüfpflicht für das Jahr 2024 wird ausnahmsweise verzichtet.

weiterlesen
Einwegkunststofffondsgesetz: UBA sieht von Prüfungspflicht 2025 ab

Meldung

tanaratgraphy/123rf.com

30.04.2025

Nachdem ein erster Entwurf des Arbeitsplans zur Vereinfachung der ESRS Set 1 vor den Osterfeiertagen nicht die Zustimmung des EFRAG Sustainable Standards Board (SRB) fand, verabschiedete der SRB eine finale Version am 25.04.2025. Darüber informiert das DRSC.

weiterlesen
EFRAG bringt Vereinfachung der ESRS Set 1 auf den Weg
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank