12.09.2022

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

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Der IASB hat einen Entwurf zur Überarbeitung des IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen („IFRS für KMU“) im Rahmen seines aktuellen Projekts zur umfassenden Überprüfung (Comprehensive Review) des IFRS für KMU veröffentlicht.

Der IFRS für KMU wurde zuletzt im Jahr 2015 umfassend überarbeitet. Mit dem aktuellen Entwurf beabsichtigt der IASB, neue und geänderte IFRS zu berücksichtigen, die seit der letzten Überarbeitung in Kraft getreten sind. Gleichzeitig soll im Rahmen der Überarbeitung dafür Sorge getragen werden, dass der IFRS weiterhin auf die Bedürfnisse von KMU zugeschnitten bleibt.

Auswirkungen auf Jahresabschlüsse

Unmittelbare Konsequenzen auf die Rechnungslegung ergeben sich durch das Projekt für deutsche Unternehmen nicht, da eine Verpflichtung zur Aufstellung von Abschlüssen nach Vorgabe des IFRS für KMU für Unternehmen im deutschen Recht nicht besteht. Gleichwohl sind Auswirkungen auf die Jahresabschlüsse von ausländischen Tochterunternehmen inländischer Konzerne unter anderen Jurisdiktionen, die die IFRS für KMU anwenden, nicht ausgeschlossen. Ferner bilden die Angabevorschriften des IFRS für KMU die Grundlage für den jüngst vom IASB veröffentlichten Entwurf eines neuen IFRS mit Erleichterungen für Tochterunternehmen, die keiner öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegen.

Der Entwurf (IASB Exposure Draft Third edition of the IFRS for SMEs Accounting Standard) ist nebst weiteren begleitenden Materialien auf der Website des IASB abrufbar.

Stellungnahmen zum Entwurf sind bis zum 07.03.2023 möglich.


DRSC vom 09.09.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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