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  • Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit: BGH stützt Methodik des IDW S 11

20.12.2022

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

©Dan Race/fotolia.com

Der BGH hat mit Urteil vom 28.06.2022 (II ZR 112/21) die Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit konkretisiert und in seiner Entscheidung die Methodik des IDW S 11 gestützt.

Mit dem nun veröffentlichten Entwurf einer Neufassung des IDW Standards: Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen (IDW ES 11 n.F.) werden die Regelungen zur Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit sowie zu den Anforderungen an Cash-Pooling-Systeme aufgegriffen.

IDW S 11 präferiert Finanzplan

Bisher sah der BGH zur Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit eine Art dynamische Bilanz vor, in der künftige Vermögenswerte (sog. Aktiva II) und künftige Verpflichtungen (sog. Passiva II) aufgeführt werden. IDW S 11 hat schon bisher die Ermittlung anhand eines Finanzplans präferiert. Die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung stellt klar, dass die Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit auf Basis eines Finanzplans bzw. mehrerer aufeinanderfolgender Plan-Finanzstatus zulässig ist.

Der Entwurf des neuen IDW ES 11 n.F. (Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen) ist auf der Website des IDW verfügbar. Stellungnahmen werden bis zum 15.03.2023 erbeten.


IDW vom 16.12.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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