• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Erstes Set von EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

22.11.2022

Das Sustainability Reporting Board der EFRAG (EFRAG SRB) hat das erste Set europäischer Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (ESRS) abgestimmt. Diese werden nun der EU-Kommission übermittelt.

Beitrag mit Bild

©stockwerkfotodesign/123rf.com

Das Sustainability Reporting Board (SRB) der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat den Auftrag die Standards für die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (ESRS) zu entwickeln. Die Standards legen Umfang und Struktur der künftigen Berichterstattung fest. Das erste Set dieser Standards wird nun der EU-Kommission übermittelt.

Kommission will Standards bis Juni 2023 verabschieden

Der Präsident der European Federation of Accountants and Auditors for SMEs (EFAA) Dr. VWL/BWL WP Salvador Marín ist Mitglied des EFRAG SRB und vertritt dabei die Interessen von KMU und kleinen und mittleren Kanzleien. Trotz bestehender Bedenken stimmte Marin für die Annahme dieser ersten ESRS-Standards. Insbesondere begrüßt er wesentliche Vereinfachungen einzelner Standards, die in den zurückliegenden Monaten im SRB erzielt werden konnten. Dennoch ist der EFAA-Präsident der Ansicht, dass die Interessen von KMU bei der Erarbeitung der Standards nicht im ausreichenden Maß Rechnung getragen wurde. Auf KMU können als Teil der Wertschöpfungskette verpflichteter Großunternehmen erhebliche Informationspflichten zukommen. Aus diesem Grund hat sich EFAA-Präsident Salvador Marin bei der Abstimmung über den Inhalt des Anschreibens an die EU-Kommission zur Kosten-Nutzen-Analyse für KMU enthalten. Die Standards sollen bis Juni 2023 von der EU-Kommission verabschiedet werden.

Nachhaltigkeitsberichterstattung im Fokus

Zuvor hatte das EU-Parlament die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) angenommen. Damit stimmte es für die politische Einigung, die zuvor im sog. Trilog mit dem EU-Rat erzielt worden war. Es ist davon auszugehen, dass der EU-Rat Ende November ebenfalls die CSRD-Richtlinie annehmen wird. Diese tritt dann am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.


DStV vom 21.11.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©stockwerkfotodesign/123rf.com

08.10.2026

Deutsche Börsenunternehmen richten ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung immer stärker an den europäischen ESRS aus, obwohl die CSRD 2025 in Deutschland noch nicht umgesetzt war. Zugleich werden die Berichte kürzer und fokussierter, während Prüfung und ergänzende ESG-Informationen weiter an Bedeutung gewinnen.

weiterlesen
Wie Unternehmen im zweiten Jahr nach ESRS berichten

Meldung

©adiruch/fotolia.com

08.10.2026

Mit dem IESBA Code 2026 werden die internationalen Ethik- und Unabhängigkeitsstandards erneut umfassend aktualisiert. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Nutzung externer Sachverständiger sowie neue Anforderungen rund um Nachhaltigkeitsberichterstattung und Nachhaltigkeitsprüfungen. Darüber informiert die WPK.

weiterlesen
Nachhaltigkeitsprüfungen: IESBA schafft neue Ethikstandards

Meldung

saiarlawka/123rf.com

29.09.2026

Beim Public Country-by-Country Reporting kommt es nicht nur auf die richtigen Steuerdaten an, sondern auch auf deren digitale Aufbereitung. Die EU-Kommission hat nun ihren Report-Generator aktualisiert, der Unternehmen bei der Erstellung der vorgeschriebenen Berichte im XHTML-/iXBRL-Format unterstützt.

weiterlesen
EU-Kommission aktualisiert Tool für öffentliches Country-by-Country Reporting

Meldung

saiarlawka/123rf.com

23.09.2026

Der Boom von KI und Cloud-Diensten lässt den Strombedarf von Rechenzentren stark steigen. Die EU-Kommission reagiert darauf mit einem neuen Bewertungssystem. Künftig soll sichtbar werden, wie effizient und nachhaltig Rechenzentren arbeiten. Dabei geht es nicht nur um Transparenz – die EU bereitet bereits Mindeststandards vor.

weiterlesen
EU führt Nachhaltigkeits-Rating für Rechenzentren ein
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Der Aufsichtsrat kostenlos.