Eine freiwillige standardisierte Berichtsvorlage für kleine und mittlere Unternehmen auf dem European Single Access Point (ESAP) dürfte die Finanzierung europäischer Firmen vorerst kaum erleichtern. Zu diesem Ergebnis kommt die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) in einer Untersuchung im Auftrag der EU. Grundlage der Bewertung sind Gespräche mit mehr als 90 Marktteilnehmern, 39 Umfrageantworten, sechs Stellungnahmen sowie Studien zur Mittelstandsfinanzierung.
Der ESAP ist eine von der EU ins Leben gerufene zentrale Plattform, über die ab Mitte 2027 Unternehmensdaten (Finanzberichte und Nachhaltigkeitsdaten) EU-weit öffentlich und digital zugänglich gemacht werden.
Banken und Investoren bleiben zurückhaltend
Nach Einschätzung von EFRAG reicht das derzeitige Interesse weder aufseiten der Unternehmen noch bei Kapitalgebern aus, um die Vorlage zu einem wirkungsvollen Instrument zu machen. Besonders groß sind die Finanzierungsprobleme demnach bei Start-ups sowie schnell wachsenden, innovativen Unternehmen. Banken, Versicherer und Pensionsfonds zeigten kaum Interesse. Auch größere Beteiligungsgesellschaften, M&A-Berater und Venture-Capital-Fonds greifen meist auf bestehende Datenbanken, Register und persönliche Netzwerke zurück.
Etwas offener zeigten sich kleinere IPO-Berater, Crowdfunding-Plattformen und Frühphaseninvestoren mit grenzüberschreitendem Fokus. Für sie könnte ESAP eine günstigere Alternative zu kommerziellen Datenbanken sein. Voraussetzung wäre allerdings, dass genügend Unternehmen Daten bereitstellen.
Nutzen muss Aufwand übersteigen
Mittelständler würden die Vorlage vor allem dann nutzen, wenn sich dadurch ihre Finanzierungschancen verbessern. Gleichzeitig bestehen Bedenken, dass eine freiwillige Meldung durch Marktdruck faktisch verpflichtend werden könnte. Ein weiteres Hindernis ist die Veröffentlichung vertraulicher Unternehmensinformationen.
EFRAG empfiehlt, neben Finanzkennzahlen auch qualitative Angaben etwa zum Geschäftsmodell aufzunehmen. Gerade bei jungen Firmen seien diese häufig aussagekräftiger als Umsatz- oder Ergebniszahlen. Zudem sollte kenntlich gemacht werden, ob Angaben geprüft wurden. Eine Prüfungspflicht hält EFRAG jedoch nicht für notwendig.

