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  • ESEF-Basistaxonomie 2021 in EU-Recht übernommen

15.03.2022

Die neue Version der Basistaxonomie basiert auf der im März 2021 von der IFRS-Stiftung veröffentlichten (jährlichen) Aktualisierung 2021 der IFRS-Taxonomie und gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2022 beginnen.

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Am 07.03.2022 wurde die vierte Fassung der delegierten Verordnung (EU) 2022/352 der Europäischen Kommission vom 29.11.2021 zur Ergänzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für die Spezifikation eines einheitlichen elektronischen Berichtsformats (ESEF) im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Diese Verordnung ändert die bisherige Fassung der Verordnung (EU) 2020/1989 vom 06.11.2020. Hiermit wird die für ESEF zu verwendende neue Version der Basistaxonomie der ESMA übernommen. Sie basiert nunmehr auf der im März 2021 von der IFRS-Stiftung veröffentlichten jährlichen Aktualisierung 2021 der IFRS-Taxonomie.

Anwendungszeitpunkt der Basistaxonomie 2021

Das Taxonomie Update 2021 gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2022 beginnen. Den Emittenten ist es jedoch gestattet, die Basistaxonomie 2021 bereits auf Geschäftsjahre anzuwenden, die vor dem 01.01.2022 beginnen.

Zum Hintergrund

Die ESMA entwickelt die für ESEF zu verwendende Basistaxonomie. Sie baut auf der Taxonomie der IFRS-Stiftung auf bzw. ist eine Erweiterung derselben. Die IFRS-Stiftung aktualisiert die IFRS-Taxonomie alljährlich, um u. a. der Herausgabe neuer IFRS oder der Änderung bestehender IFRS, der Analyse der in der Praxis üblichen Angaben oder allgemeinen inhaltlichen oder technischen Verbesserungen der IFRS-Taxonomie Rechnung zu tragen. Um den jährlichen Aktualisierungen der IFRS-Taxonomie Rechnung zu tragen, aktualisiert die ESMA auch die technischen Regulierungsstandards regelmäßig.


DRSC vom 10.03.2022/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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