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  • ESMA: Prüfungsschwerpunkte für das Geschäftsjahr 2023

31.10.2023

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

©Bounlow-pic/fotolia.com

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und die nationalen Aufsichtsbehörden des Europäischen Wirtschaftsraums haben die gemeinsamen Prüfungsschwerpunkte für das Geschäftsjahr 2023 veröffentlicht.

Die Prüfungsschwerpunkte 2023 untergliedern sich wie folgt:

1. Prioritäten in Bezug auf IFRS-Abschlüsse

  • Einfluss von klima- und umweltbezogenen Themen
  • Makroökonomisches Umfeld

2. Prioritäten in Bezug auf nichtfinanzielle Erklärungen

  • Taxonomieberichterstattung (Verordnung (EU) 2020/852)
  • Berichterstattung über klimabezogene Ziele, Maßnahmen und Fortschritte
  • Berichterstattung über Scope 3-Treibhausgasemissionen

3. Andere Betrachtung in Bezug auf:

  • alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures) und
  • die digitale Auszeichnung von Abschlüssen nach der ESEF-Verordnung (Delegierte Verordnung (EU) 2019/815)

Zudem werden bzgl. der Finanzberichterstattung folgende Themen priorisiert:

  • Versicherungsverträge (IFRS 17)
  • Änderungen an IAS 12: Internationale Steuerreform, Modellregeln der zweiten Säule

Bzgl. der Nachhaltigkeitsberichterstattung werden folgende Themen priorisiert:

  • Vorbereitungen für die Anwendung der CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464)
  • Empfehlung der Europäischen Kommission zur Übergangsfinanzierung (Empfehlung (EU) 2023/1425)

Das DRSC übt diverse Aktivitäten zu diesen Themen aus. Zu nennen sind hier bspw. die DRSC-Anwenderforen zur elektronischen Finanzberichterstattung nach ESEF, zur ESRS-Einführung oder zur Taxonomieberichterstattung, die den Mitgliedsunternehmen und -verbänden offenstehen. Zudem beschäftigen sich insb. die DRSC-AGs „Klimaberichterstattung“, „Konzernlagebericht“ und „Steuer“ vertieft mit den genannten Themen.


DRSC vom 26.10.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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