04.08.2023

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

©3rdtimeluckystudio/123rf.com

Die Europäische Kommission (KOM) hat am 31.07.2023 den Delegierten Rechtsakt zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht. Interessant sind vor allem die Änderungen gegenüber dem Entwurf.

Die ESRS legen in der Europäischen Union erstmals verbindliche Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung fest. Die EFRAG hatte im November 2022 Entwürfe für die ESRS als fachliche Stellungnahme gem. Art. 49 Abs. 3b der Bilanz-Richtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) an die KOM übergeben. Die KOM hatte sodann die von ihr überarbeiteten ESRS als Entwurf eines Delegierten Rechtsakts veröffentlicht und bis Anfang Juli konsultiert. Auf Grundlage der mehr als 600 Rückmeldungen hat die KOM eine Reihe von Anpassungen und Klarstellungen gegenüber dem Entwurf des Delegierten Rechtsakts vorgenommen. Änderungen im veröffentlichten finalen Delegierten Rechtsakt betreffen unter anderem die folgenden Regelungen:

  • In ESRS 1 General requirements wird nunmehr explizit geregelt, dass die Beurteilung der finanziellen Wesentlichkeit der Bestimmung jener Informationen entspricht, die von Primär-Nutzern der allgemeinen Finanzberichterstattung für ihre Entscheidung über die Bereitstellung von Ressourcen als wesentlich angesehen werden.
  • ESRS 1 stellt auch klar, dass neben den Berichtsanforderungen des ESRS 2 General disclosures sämtliche Berichtsanforderungen und Datenpunkte in Bezug auf ESRS 2 IRO-1 (Description of the process to identify and assess material impacts, risks and opportunities) unabhängig von der Wesentlichkeitsanalyse des Unternehmens verpflichtend sind, wenn diese in den umweltbezogenen Standards (ESRS E1 bis E5) oder ESRS G1 Business conduct aufgeführt sind.
  • ESRS 1 schränkt darüber hinaus das Wahlrecht zur Begründung und Erläuterung bei Nichtbeachtung eines themenspezifischen ESRS im Hinblick auf ESRS E1 Climate change ein: Ergibt die unternehmensspezifische Wesentlichkeitsanalyse, dass das Thema „Klimawandel“ nicht wesentlich ist, und unterbleibt aus diesem Grund die Berichterstattung gem. ESRS E1, muss das Unternehmen u.a. eine ausführliche Erläuterung der Ergebnisse seiner Wesentlichkeitsanalyse des Klimawandels offenlegen.
  • Bezüglich der Berichtsanforderungen im Zusammenhang mit der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) und anderer EU-Rechtstexte gem. ESRS 2 gilt weiterhin, dass die entsprechenden Datenpunkte grundsätzlich dem Wesentlichkeitsvorbehalt unterliegen. Allerdings ist es laut ESRS 1 nunmehr explizit anzugeben, sofern die betreffenden Informationen „nicht wesentlich“ sind.
  • Die Vorgabe in ESRS E1 für Finanzunternehmen, bei der Ermittlung ihrer Treibhausgas-Emissionen den Standard der Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF) zu berücksichtigen, wurde auf den Teil A „Financed Emissions“ begrenzt. Der Verweis auf Teil C „Insurance Associated Emissions“ wurde gestrichen.

Die finalen Standards liegen nunmehr in 23 Sprachversionen vor, u.a. auch in deutscher Sprache (hier abrufbar). Darüber hinaus hat die KOM ein ausführliches Q&A-Dokument zur Annahme der ESRS veröffentlicht.


DRSC vom 31.07.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Butch/fotolia.com

23.10.2024

Am 16.10.2024 fand im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Regierungsentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes statt. Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) nutzte die Gelegenheit, um ihre Position zu diesem wichtigen Gesetzesvorhaben zu formulieren.

weiterlesen
WPK-Stellungnahme zum Regierungsentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes

Meldung

©Bits and Splits/fotolia.com

16.10.2024

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat seinen Rechenschaftsbericht für das Jahr 2023 zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) veröffentlicht. Darüber informiert das DRSC.

weiterlesen
BAFA-Rechenschaftsbericht zum LkSG

Meldung

adiruch/123rf.com

14.10.2024

Das DRSC hat ein Briefing Paper mit einem besonderen Fokus auf die persönlichen und zeitlichen Anwendungsbereiche der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) für EU-Unternehmen veröffentlicht.

weiterlesen
Überschneidungen von CSRD und CSDDD
Der Aufsichtsrat - Unabhängige Fachinformationen für Überwachung und Beratung von Unternehmen

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank