Die Übersicht zu allen Datenpunkten des Set 1 der ESRS soll dazu dienen, nicht-rechtsverbindliche Anwendungshilfen für die Umsetzung der ESRS-Anforderungen zu geben. Die Übersicht kann von Unternehmen dabei u.a. als Grundlage für eine Gap-Analyse genutzt werden – bspw. dafür, welche nach ESRS geforderten Datenpunkte bereits nach anderen internationalen Berichtsstandards und Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung berichtet werden. Dies kann auch bei der verpflichtenden digitalen Auszeichnung der Nachhaltigkeitsangaben helfen (Artikel 29d BilanzRl; Richtlinie 2013/34/EU).
DRSC-Arbeitskreis fürs Monitoring
Das DRSC hat in Reaktion auf die Vorschriften zur Digitalisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung einen Arbeitskreis in Kooperation mit XBRL Deutschland gegründet, in dem beide Organisationen ihre Expertise im Bereich der XBRL-Standards und der Nachhaltigkeitsberichterstattung bündeln. Ziel des Arbeitskreises ist das Monitoring und die Würdigung von Initiativen zur digitalen Nachhaltigkeitsberichterstattung, insbesondere der laufenden Gesetzes- und Standardsetzungsvorhaben.