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18.07.2024

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

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Das DRSC hat im Juni/Juli 2024 eine Kurzumfrage zum Stand der Wesentlichkeitsanalyse nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) unter den DAX-40-Unternehmen durchgeführt. An der Befragung nahmen 34 der DAX 40-Unternehmen teil.

Große Unternehmen von öffentlichem Interesse, die im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen, werden bereits für das Geschäftsjahr 2024 einen Nachhaltigkeitsbericht bzw. Konzernnachhaltigkeitsbericht im Einklang mit den ESRS aufstellen und somit das Konzept der doppelten Wesentlichkeit anwenden müssen.

In der Kurzumfrage des DRSC wurden die DAX 40-Unternehmen u.a. zu den themenspezifischen ESRS befragt, auf deren Basis Nachhaltigkeitsthemen für das Geschäftsjahr 2024 adressiert werden. Ferner wurde die voraussichtliche Anzahl der identifizierten Nachhaltigkeitsthemen auf Basis von ESRS 1 AR 16 erhoben sowie der Umgang mit unternehmensspezifischen Themen. Auch der Stand der Prozessprüfung der Wesentlichkeitsanalyse durch die Wirtschaftsprüfer/innen war Gegenstand der Umfrage.

Das sind die Ergebnisse

Die Ergebnisse zeigen, dass alle teilnehmenden Unternehmen im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung den ESRS E1 (Klimawandel) und ESRS S1 (Eigene Belegschaft) anwenden werden und fast alle (33) den ESRS G1 (Unternehmenspolitik). Zudem ist eine sehr große Streuung unter den befragten Unternehmen hinsichtlich der Anzahl der zu berichtenden Nachhaltigkeitsthemen (zwischen 12 und 86 Nachhaltigkeitsthemen) zu beobachten. 44 % der teilnehmenden Unternehmen befinden sich derzeit in intensiven Diskussionen mit ihren Wirtschaftsprüfern/innen, und 41 % haben bereits eine vorläufige Einschätzung ihrer Wirtschaftsprüfer/innen dahingehend erhalten, dass die gewählte prozessuale Vorgehensweise bei der Wesentlichkeitsanalyse im Einklang mit den Anforderungen der ESRS steht.


DRSC vom 12.07.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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