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  • EU-Rechtsausschuss positioniert sich zum Omnibus-Paket

16.10.2025

Die EU-Kommission will mit dem Omnibus-Paket Bürokratie abbauen. Nun hat der federführende Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments seine Position bezogen. Darüber informiert das IDW.

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fabrikacrimea/123rf.com

Der federführende Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) hat am 13.10.2025 seine endgültige Position zum Richtlinienvorschlag COM(2025) 81 zur materiellen Änderung der CSRD, der Bilanzrichtlinie, der CSDDD und der Abschlussprüferrichtlinie festgelegt. Im Anschluss informierte der zuständige Berichterstatter Jörgen Warborn über die abschließenden Änderungen hinsichtlich der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und an die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten bestimmter Unternehmen. Das Europäische Parlament soll in der nächsten Sitzungswoche (20.–23.10.2025) dem Vorschlag zustimmen, um im Anschluss den sog. Trilog des Parlaments mit dem EU-Ministerrat und der Europäischen Kommission aufnehmen zu können.

EU plant Rückzug bei Nachhaltigkeitspflichten

Der Richtlinienvorschlag COM(2025) 81 ist Teil des ersten Omnibus-Pakets der Europäischen Kommission zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen und zum Abbau bürokratischer Hürden.

Der Vorschlag schränkt den Kreis der Unternehmen erheblich ein, die eine Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlichen und soziale und ökologische Aspekte in ihre Unternehmensführung einbeziehen müssen. Demnach sollen künftig nur noch Unternehmen mit mehr als durchschnittlich 1.000 Beschäftigten und einem jährlichen Nettoumsatz von mehr als 450 Mio. Euro zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Bilanzrichtlinie verpflichtet sein. Der CSDDD sollen künftig nur noch Unternehmen mit mehr als durchschnittlich 5.000 Beschäftigten und einem jährlichen Nettoumsatz von mehr als 1,5 Mrd. Euro unterliegen.

Zum Hintergrund

Berichterstatter Warborn hatte in der JURI-Sitzung vom 24.06.2025 seinen Berichtsentwurf zum Richtlinienvorschlag COM(2025) 81 vorgestellt. Dieser sah u.a. eine Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erst bei mehr als durchschnittlich 3.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mehr als 450 Mio. € vor. Nach Einarbeitung der Änderungsanträge der Mitglieder haben sich vergangene Woche die drei Parteienfamilien Europäische Volkspartei (EVP), Sozialdemokraten (S&D) und die Liberalen (Renew Europe) nach mehrwöchigen Verhandlungen auf eine gemeinsame Position geeinigt.


IDW vom 14.10.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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