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  • EU-Rechtsausschuss stimmt über CSRD-Entwurf ab

25.03.2022

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) hat sich federführend mit dem Kommissionsentwurf für eine Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) auseinandergesetzt und darüber in seiner Sitzung am 14.03.2022 abgestimmt.

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Dem Vernehmen nach vertritt der JURI folgende ausgewählte Positionen:

  • Die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung soll nicht vom Abschlussprüfer des Unternehmens durchgeführt werden.
  • Das Mitgliedstaatenwahlrecht zur Nachhaltigkeitsprüfung durch unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen soll bestehen bleiben.
  • Der Anwendungsbereich der CSRD soll auf Unternehmen aus Drittstaaten ausgeweitet werden, die im EU-Binnenmarkt tätig sind.
  • Kapitalmarktorientierte Kleinstunternehmen sollen aus dem Anwendungsbereich der CSRD ausgenommen werden.
  • Kleine und mittlere Unternehmen sollen bei einer freiwilligen Anwendung der Berichtsstandards von den Mitgliedstaaten unterstützt werden. Als Unterstützung sind die Vergabe eines (Nachhaltigkeits-)Zertifikats oder finanzielle Mittel angedacht.
  • Die Kommission soll zusätzliche Berichtskriterien für Unternehmen mit relevanten wirtschaftlichen Aktivitäten in Hochrisikosektoren (Textilien, Landwirtschaft, Bergbau, Mineralien) festlegen.

Über die Positionen des JURI stimmt sich noch das Plenum ab. Sodann soll sich der Trilog mit dem Europäischen Rat und der EU-Kommission anschließen.


WPK vom 18.03.2022/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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