18.03.2026

Die EU-Kommission will die Regeln der EU-Taxonomie überarbeiten und dabei verständlicher sowie praxistauglicher machen. Mit einer öffentlichen Konsultation holt sie nun Rückmeldungen zu vereinfachten Kriterien und klareren Nachweispflichten ein.

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Die EU-Taxonomieverordnung ist ein Eckpfeiler des EU-Rahmens für ein nachhaltiges Finanzwesen und lenkt Investitionen in nachhaltige Projekte. In ihren „technischen Bewertungskriterien“ sind die Bedingungen festgelegt, die Wirtschaftstätigkeiten erfüllen müssen, um als nachhaltig zu gelten.

Nun hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation zu möglichen Überarbeitungen der Kriterien der EU-Taxonomie eingeleitet. Die EU-Taxonomie soll im Rahmen der Überarbeitung einfacher und benutzerfreundlicher gestaltet werden. Beiträge können bis zum 14.04.2026 hier eingesendet werden.

Vorschläge stützen sich auf Input der Interessenträger

Die Überprüfung stützt sich auf umfassende Beiträge der Interessenträger aus Konsultationen, Workshops und einer Aufforderung zur Stellungnahme. Die Überarbeitungsentwürfe enthalten gestraffte Kriterien und Klarstellungen dazu, wie die Einhaltung der Vorschriften nachzuweisen ist. Die Vorschläge würden auch die Kriterien an die aktualisierten EU-Rechtsvorschriften anpassen und den technologischen Fortschritt besser widerspiegeln. Ziel ist es, die Vorgaben zu vereinfachen, den Zugang zu grüner Finanzierung in der EU zu verbessern und die Markttransparenz durch klarere Offenlegungen zu erhöhen.


EU-Kommission vom 17.03.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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