• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU verzichtet auf weitere Abschlussprüferregulierung

09.12.2022

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

© Andrey Popov/fotolia.com

Die EU hat eine Richtlinie und Verordnung zur Regulierung der digitalen Betriebsstabilität im Finanzsektor verabschiedet. Entgegen den Entwürfen wurde auf die weitere Regulierung von Abschlussprüfern verzichtet.

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben im November 2022 eine Richtlinie und Verordnung zur Regulierung der digitalen Betriebsstabilität im Finanzsektor verabschiedet. Deren Entwürfe bezogen noch WP/vBP in ihrer Eigenschaft als Abschlussprüfer ein, wodurch es im Fall der Umsetzung zur Pflicht geworden wäre, einen Pflichtenkanon zu beachten.

WPK sprach sich gegen weitere Abschlussprüferregulierung aus

Die WPK hatte sich hiergegen und gegen eine weitere Regulierung von Abschlussprüfern ausgesprochen – mit Erfolg. Die Europäische Kommission veröffentlichte beide Vorschläge im September 2020 als Teil des „Digital Finance Package“. Ziel der Kommission war es, die digitale Transformation des Finanzwesens zu unterstützen und dabei gleichzeitig seine Risiken zu minimieren. WP/vBP betrafen die folgenden, nunmehr verabschiedeten Regelungswerke:

Verordnung über die digitale Betriebsstabilität im Finanzsektor

Verordnung über die digitale Betriebsstabilität im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014 und (EU) Nr. 909/2014 (Digital Operational Resilience in the Financial Sector – DORA)

Mit diesem Vorschlag sollte die Harmonisierung der Widerstandsfähigkeit von Finanzinstituten gegen Cyberattacken vorangetrieben werden. Die WPK hatte kritisiert, dass unter den Begriff „Finanzinstitute“ auch Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften gefasst werden sollten. Danach sollten Abschlussprüfer dazu verpflichtet werden, sich einem umfassenden Pflichtenkatalog im Hinblick auf die Verwendung von Datenverarbeitungssystemen zu unterwerfen.

Im Rahmen der Trilog-Verhandlungen im Sommer 2022 wurden dann aber erfreulicherweise Abschlussprüfer aus dem Anwendungsbereich des Art. 2 herausgenommen. Nach Art. 58 Abs. 3 der Verordnung soll nach drei Jahren eine Evaluierung dahingehend erfolgen, ob Abschlussprüfer gegebenenfalls doch aufgenommen werden sollen.

Ergänzung des Art. 24a Abs. 1 der Abschlussprüferrichtlinie

Richtlinie zur Änderung der Richtlinien 2006/43/EG, 2009/65/EG, 2009/138/EU, 2011/61/EU, EU/2013/36, 2014/65/EU, (EU) 2015/2366 und EU/2016/2341

Hier sah der Vorschlag ursprünglich eine Ergänzung des Art. 24a Abs. 1 der Abschlussprüferrichtlinie 2006/43/EG vor. Demnach sollten Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften in ihrem internen Qualitätssicherungssystem unter anderem auch Regelungen zur IT-Sicherheit vorsehen. Diese Änderung wurde in der nunmehr verabschiedeten Richtlinie gänzlich gestrichen.


WPK vom 01.12.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

fabrikacrimea/123rf.com

26.04.2024

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) plädiert für den schrittweisen Aufbau eines Marktes für die Bestätigung von Nachhaltigkeitsinformationen.

weiterlesen
Pflichtprüfung für Nachhaltigkeitsberichte fordert Wirtschaft heraus

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com

23.04.2024

Die Europäische Kommission hat eine Berichtigung (sog. Corrigendum) zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standard (ESRS) erlassen. Darüber informiert die WPK.

weiterlesen
Berichtigung zum Set 1 der ESRS

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com

17.04.2024

Das EU-Parlament hat für die Verschiebung der sektorspezifischen ESRS und der ESRS für Drittlandsunternehmen gestimmt.

weiterlesen
Verschiebung der sektorspezifischen ESRS

Meldung

©macgyverhh/fotolia.com

03.04.2024

Das IDW befasst sich in einem aktuellen Schreiben mit der Eigen- und Fremdkapitalabgrenzung von Finanzinstrumenten nach IFRS.

weiterlesen
Zur Eigen- und Fremdkapitalabgrenzung von Finanzinstrumenten nach IFRS
Der Aufsichtsrat - Unabhängige Fachinformationen für Überwachung und Beratung von Unternehmen

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank