09.10.2024

Angesichts des neuartigen Charakters der EU-Verordnung über Entwaldung, des eng gesteckten Zeitplans und der Vielfalt der beteiligten Interessenträger ist die EU-Kommission der Auffassung, dass eine zusätzliche Frist von 12 Monaten für die Einführung des Systems notwendig ist.

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Die EU-Kommission hat in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, die Erstanwendung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, EU-Verordnung 2023/1115) um 12 Monate verschieben zu wollen. Die erstmalige Anwendung für große und mittlere Unternehmen (inkl. Händler) wäre damit für den 30.12.2025 vorgesehen. Die Erstanwendung für Kleinst- und Kleinunternehmen würde sich auf den 30.06.2026 verschieben. Die Verschiebung gilt vorbehaltlich der Zustimmung des EU-Parlaments sowie des Rates. Eine inhaltliche Änderung der Verordnung ist durch die Kommission nicht vorgesehen.

Veröffentlichung von Leitlinien zur EUDR

Zeitgleich veröffentlichte die EU-Kommission Leitlinien zur Anwendung der EUDR. Die Leitlinien definieren zentrale Begriffe der Verordnung und enthalten Beispiele, die eine Umsetzung der Richtlinie auf Anwenderseite vereinfachen sollen.  Gleiches gilt für ein kommissionsseitiges Update der FAQ, welches gemeinsam mit den Leitlinien veröffentlicht wurde. Offen ist weiterhin die Klassifizierung der Länder in Risikoklassen.

Das DRSC begleitet die Einführung der EUDR durch ein regelmäßig aktualisiertes Briefing Paper.


DRSC vom 04.10.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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