• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EUDR: Brüssel will Entwaldungsverordnung entschärfen

05.05.2026

Die EU-Kommission will die Umsetzung der Entwaldungsverordnung deutlich vereinfachen und Unternehmen mehr Rechtssicherheit geben. Neue Leitlinien, Ausnahmen und ein verbessertes Informationssystem sollen den Verwaltungsaufwand spürbar senken.

Beitrag mit Bild

gregbrave/123rf.com

Die EU-Kommission hat ein neues Paket zur überarbeiteten EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) vorgelegt. Ziel ist eine einfachere, rechtssichere und praxistaugliche Umsetzung. Unternehmen, Mitgliedstaaten, Drittstaaten und weitere Beteiligte sollen mehr Klarheit erhalten, noch bevor die Verordnung Ende 2026 wirksam wird.

Weniger Bürokratie, mehr Planbarkeit

Kernstück ist ein Bericht an Europäisches Parlament und Rat. Darin beschreibt die Kommission bereits umgesetzte und neue Vereinfachungen. Nach ihrer Einschätzung könnten die jährlichen Befolgungskosten für betroffene Unternehmen gegenüber der ursprünglichen EUDR um rund 75 Prozent sinken. Gleichzeitig verweist die Kommission auf Instrumente, die Handel und Sorgfaltspflichten erleichtern sollen. Dazu gehören etwa Repositorien zu Rechtsvorschriften in Erzeugerländern und Zertifizierungssysteme für Rohstoffe. Sie sollen Unternehmen bei Risikobewertung und Nachweispflichten unterstützen.

Streitpunkt Produktumfang

Ein Entwurf für einen delegierten Rechtsakt konkretisiert den Produktumfang. Vorgesehen sind Ergänzungen, etwa bei löslichem Kaffee und bestimmten Palmölderivaten. Zugleich sollen Ausnahmen gelten, unter anderem für Leder, runderneuerte Reifen, Produktmuster, bestimmte Verpackungen, gebrauchte Produkte und Abfälle. Bis zum 01.06.2026 kann die Öffentlichkeit dazu Stellung nehmen.

Informationssystem wird angepasst

Auch das EUDR-Informationssystem soll nutzerfreundlicher werden. Geplant sind ein vereinfachtes Formular für Kleinst- und kleine Primärunternehmer, aktualisierte Schnittstellen, ein Notfallplan bei Systemausfällen und eine freiwillige Gruppierungsfunktion.

Schutz von Wäldern bleibt das Ziel

Die EUDR soll sicherstellen, dass Rohstoffe wie Rinder, Holz, Kakao, Soja, Palmöl, Kaffee und Kautschuk sowie bestimmte Folgeprodukte nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung verbunden sind. Große und mittlere Unternehmen sowie Kleinst- und Kleinunternehmen im Holzsektor müssen die Vorgaben ab dem 30.12.2026 erfüllen; für andere Kleinst- und Kleinunternehmen gilt der 30.06.2027.


EU-Kommission vom 04.05.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com

29.07.2026

Für bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten gelten künftig eigene europäische Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die EFRAG hat dazu einen Entwurf veröffentlicht, der gegenüber den allgemeinen ESRS wichtige Erleichterungen und Besonderheiten vorsieht. Darüber informiert die WPK.

weiterlesen
Neue ESRS für Drittstaatenunternehmen zur Konsultation

Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com

28.07.2026

Finanzinvestoren können sich zwar nicht unmittelbar an deutschen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften beteiligen, mittelbare Beteiligungen über europäische Prüfungsgesellschaften sind jedoch möglich. Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) bezieht Stellung.

weiterlesen
Finanzinvestoren bei Wirtschaftsprüfern: WPK setzt auf Kontrolle

Meldung

© Kara / fotolia.com

23.07.2026

Mit dem geplanten EEG 2027 will die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien stärker steuern und zugleich die Kosten begrenzen. Für Windenergieanlagen an Land sind deshalb neue Pachtobergrenzen, Wirtschaftsprüfertestate und finanzielle Sanktionen bei Verstößen vorgesehen.

weiterlesen
Erneuerbare-Energien-Gesetz: Neue Prüfungsaufgabe für Wirtschaftsprüfer

Meldung

© Coloures-pic/fotolia.com

21.07.2026

Die IFRS Accounting Taxonomy 2025 soll an neue und geänderte Rechnungslegungsstandards angepasst werden. IFRS-Informationen werden damit künftig auch digital einheitlich und vergleichbar.

weiterlesen
Digitale IFRS-Berichte: IASB legt Änderungen vor
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Der Aufsichtsrat kostenlos.