20.11.2025

Die EU ringt um letzte Änderungen an der Entwaldungsverordnung (EUDR), bevor sie Ende 2025 in Kraft tritt. Während die Kommission Erleichterungen für kleine Unternehmen vorschlägt, fordern Mitgliedsstaaten sogar eine generelle Fristverlängerung. Das DRSC gibt ein Update.

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Nachdem die EU-Kommission am 21.10.2025 Änderungsvorschläge zur EU-Entwaldungsverordnung (EU-Verordnung 2023/1115, EUDR) vorlegte, haben die EU-Mitgliedsstaaten sowie das EU-Parlament erste Positionen zu den Vorschlägen bezogen.

Diverse Erleichterungen

Der Vorschlag der EU-Kommission bestand inhaltlich aus Erleichterungen der Sorgfaltspflichten für nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler sowie für primäre Klein- und Kleinst-Marktteilnehmer aus Ländern mit niedrigem Risiko. Zudem wurde eine Verschiebung der Erstanwendung um 6 Monate für Klein- und Kleinst-Unternehmen empfohlen (s. DRSC Briefing Paper).

Von Seiten des EU-Parlaments wurden am 11.11.2025 die Positionen der europäischen Parteienfamilien im zuständigen Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) ausgetauscht. Hier wurden teils deutlich voneinander abweichende Positionen vertreten.

Die Zeit wird knapp

Am 13.11.2025 votierte das EU-Parlament schließlich für ein beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren. Ein beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren ist notwendig, um Änderungen der EUDR noch rechtzeitig vor dem bisher gesetzten Datum der Erstanwendung – also vor dem 30.12.2025 – zu realisieren. Andernfalls würde die EUDR in ihrer jetzigen Form Anwendung finden.

Der EU-Ministerrat legte daraufhin am 19.11.2025 eigene Vorschläge vor. Inhaltlich bauen sie auf den Vorschlägen der EU-Kommission auf, erweitern diese jedoch nochmals. So wird u.a. vorgeschlagen, die Sorgfaltspflichten für Klein- und Kleinst-Marktteilnehmer sowie nachgelagerte Marktteilnehmer nochmals zu verringern. Darüber hinaus sprechen sich die Mitgliedsstaaten für eine generelle Verschiebung der Erstanwendung um 12 Monate aus. Die EU-Kommission soll zusätzlich beauftragt werden, bis zum 30.04.2026 weitere Vorschläge für Erleichterungen vorzulegen.

Es bleibt spannend

Es bleibt abzuwarten, zu welchem Kompromiss die Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Parlament und den Mitgliedsstaaten führen. Mit einem Ergebnis ist erst im Dezember zu rechnen. Als Reaktion auf die derzeitige Unklarheit zur Zukunft der EUDR hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung vorerst ihre regelmäßig abgehaltenen Webinare zur EUDR für dieses Jahr abgesagt. Zunächst soll abgewartet werden, welchen Ausgang das Gesetzgebungsverfahren nimmt. Für das kommende Jahr sind dann allerdings wieder Informationsformate vorgesehen.


DRSC vom 20.11.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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