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  • FA NB diskutiert Zukunft der Nachhaltigkeitsberichterstattung

27.06.2024

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

fabrikacrimea/123rf.com

Der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung (FA NB) hat sich intensiv mit zwei Themen befasst: dem Referentenentwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD-UG) und den Ergebnissen von Fieldtests zu kleinen und mittleren Unternehmen (LSME/VSME).

Am 22.04.2024 fand die 27. Sitzung des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung (FA NB) statt. Vor allem ging es dabei um das CSRD-UG und die Ergebnisse von Fieldtests zu KMU (LSME/VSME).

RefE CSRD-UG

Der FA NB diskutierte den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der CSRD-Richtlinie der EU. Ein Schwerpunkt lag auf den vorgeschlagenen Änderungen zu § 245 HGB, die eine Unterzeichnung des Jahresabschlusses durch die gesetzlichen Vertreter ablehnen. Die Diskussion umfasste auch Bedenken hinsichtlich der Umsetzung der CSRD-Vorgaben in den §§ 289c und 315c HGB-E, da diese über die EU-Richtlinie hinausgehen könnten. Der Ausschuss forderte Klarstellungen zur Aufnahme von Taxonomieangaben gemäß der EU-Verordnung 2020/852.

Ein weiterer Diskussionspunkt betraf die Übergangsregelungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, insbesondere die Berichterstattungspflichten für Geschäftsjahre ab dem 01.01.2024. Der FA NB wird die identifizierten Themen in einer Stellungnahme an das Bundesministerium der Justiz (BMJ) übermitteln.

LSME/VSME

Der Ausschuss untersuchte die Ergebnisse von Fieldtests zu den Entwürfen ED-LSME und ED-VSME, die von verschiedenen Stakeholdern, darunter Banken und große Unternehmen, begleitet wurden. Die Tests zeigten, dass grundlegende Fragen zur Anwendbarkeit der Standards für bestimmte Unternehmen weiterhin offen sind. Insbesondere wurden die Komplexität der Umweltangaben und die Herausforderungen bei der Datenbeschaffung hervorgehoben. Auch Datenschutzbedenken wurden in Bezug auf Sozialangaben geäußert.

Zusätzliche Punkte, die in der Stellungnahme an die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) aufgenommen werden sollen, umfassen Klarstellungen zur Wesentlichkeitsanalyse, die Notwendigkeit von Schätzungen und Branchendaten sowie die Anpassung der Anforderungen an die Bedürfnisse verschiedener Stakeholder. Der FA NB betonte, dass die Wesentlichkeitsanalyse ein wesentliches Management-Tool für die Nachhaltigkeitsberichterstattung darstellt.

Der FA NB plant, die finalisierten Stellungnahmen im Umlaufverfahren abzustimmen und bei Bedarf weitere Diskussionstermine zu vereinbaren. Die Ergebnisse der 27. Sitzung des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung stehen hier zum Download bereit.


DRSC vom 25.06.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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