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  • Fair-Value-Option: EFRAG sieht EU-Kriterien erfüllt

17.06.2026

EFRAG hat einen vorläufigen Entwurf zur Übernahmeempfehlung für geplante Änderungen an IAS 28 zur Fair-Value-Option bei Anteilen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures veröffentlicht. Die Änderungen sollen gemeinsam mit IFRS 18 bereits zum 01.01.2027 wirksam werden.

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Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung EFRAG hat einen vorläufigen Entwurf ihrer Übernahmeempfehlung zu geplanten Änderungen an IAS 28 veröffentlicht. Betroffen ist die Fair-Value-Option für Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures. Stellungnahmen können bis zum 17.07.2026 bei EFRAG (hier) eingereicht werden.

Klarstellung für Versicherer und andere Unternehmen

Hintergrund der geplanten Änderungen sind unterschiedliche Auslegungen des Begriffs „ähnliche Unternehmen“ in IAS 28. Diese Unsicherheiten betreffen insbesondere die Versicherungsbranche. Sie können sich darauf auswirken, wie Beteiligungen nach IFRS 18 „Darstellung und Angaben im Abschluss“ einzuordnen sind. Mit den Änderungen soll klargestellt werden, wann Unternehmen die Fair-Value-Option auf Beteiligungen an assoziierten Unternehmen oder Joint Ventures anwenden können.

Anwendung zeitgleich mit IFRS 18 geplant

EFRAG veröffentlicht den Entwurf bereits vor den endgültigen Änderungen des IASB. Ziel ist es, das EU-Endorsement-Verfahren zu beschleunigen, damit die Änderungen möglichst zeitgleich mit IFRS 18 angewendet werden können. IFRS 18 soll für Geschäftsjahre ab dem 01.01.2027 gelten. Nach vorläufiger Einschätzung von EFRAG erfüllt die Änderung die Voraussetzungen für eine Übernahme in europäisches Recht.


EFRAG vom 15.06.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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