• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • FAQs der EU-Kommission zur EU-Taxonomie-Verordnung

04.02.2022

Die Europäische Kommission hat einen Entwurf von weiteren FAQs zur EU-Taxonomie-Verordnung veröffentlicht. Der Entwurf ist bereits von der Europäischen Kommission grundsätzlich genehmigt und wird zu einem späteren Zeitpunkt in den EU-Amtssprachen im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Beitrag mit Bild

©stockwerkfotodesign/123rf.com

Die EU-Taxonomie-Verordnung (EU/2020/852) trat im Juni 2020 in Kraft. Sie bildet das Kernelement des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums vom März 2018 und wurden durch den „Green Deal“ der Von-der-Leyen-Kommission weitergeführt. Die EU-Tax-VO sowie den zugehörigen delegierten Verordnungen der Europäischen Kommission schaffen ein Klassifikationsschema, welches detailliert festlegt, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig gelten. Weiterhin verpflichtet Art. 8 EU-Tax-VO bestimmte Unternehmen zur Angabe sogenannter Taxonomie-Quoten in ihren nichtfinanziellen Erklärungen. Die zugehörige delegierte Verordnung der EU-Kommission wurde am 6. Juli 2021 veröffentlicht.

Delegierte Verordnung ab 01.01.2023 anwendbar

Der FAQs-Entwurf zur EU-Taxonomie-Verordnung folgt auf die Veröffentlichungen des ersten Satzes an FAQs der Europäischen Kommission und von FAQs der Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen im Dezember 2021. Das aktuelle Papier wurde gemeinsam mit dem Delegierten Rechtsakt der EU-Kommission zur Erweiterung der bereits gültigen Delegierten Rechtsakte zu Art. 8, 10 und 11 der EU-Taxonomie-Verordnung veröffentlicht. Sofern EU-Parlament und EU-Ministerrat keinen Einspruch erheben, ist die neue Delegierte Verordnung ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden.

Anwenderforen zur EU-Taxonomie-Verordnung

Das DRSC führte für seine Mitgliedsunternehmen im letzten Jahr acht Anwenderforen zur EU-Taxonomie-Verordnung durch. Die in den Anwenderforen diskutierten Probleme und Lösungsansätze sammelt das DRSC in strukturierter Form in einem fortlaufenden Dokument („living document“). Zudem übermittelt das DRSC die gesammelten Eingaben an die Europäische Kommission und an die Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen. Weitere Anwenderforen sind ab dem Frühjahr 2022 geplant. Zusätzliche Informationen finden sich auf der einschlägigen DRSC-Projektseite.


DRSC vom 02.02.2022/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

fabrikacrimea/123rf.com

28.10.2026

Die geplanten europäischen Nachhaltigkeitsstandards für Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten stehen in der Kritik. Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hält die vorgesehenen Berichtspflichten für zu kompliziert und wenig praxistauglich.

weiterlesen
DRSC fordert einfachere Nachhaltigkeitsberichterstattung für Drittstaatenunternehmen

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com

20.10.2026

Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA hat ihre Prüfungsschwerpunkte für die Geschäftsberichte 2026 börsennotierter Unternehmen veröffentlicht. Im Fokus stehen geopolitische Risiken, Restrukturierungen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

weiterlesen
ESMA legt Prüfungsschwerpunkte 2026 fest

Meldung

©adrian_ilie825/fotolia.com

20.10.2026

Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels, steigender regulatorischer Anforderungen und wachsender Qualitätsrisiken kommt das Rechnungswesen zunehmend an seine Grenzen. Schon mehr als die Hälfte der Unternehmen sieht die Qualität ihrer Accountingprozesse gefährdet.

weiterlesen
Fachkräftemangel wird zum Qualitätsrisiko im Accounting

Meldung

©Eisenhans/fotolia.com

15.10.2026

Die europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA hat drei neue Regulierungsstandards finalisiert und dabei wichtige Anregungen der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) aufgegriffen. Besonders bei der Kundenprüfung und den gruppenweiten Pflichten konnten Erleichterungen erreicht werden.

weiterlesen
EU-Geldwäschevorgaben: AMLA entschärft wichtige Pflichten
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Der Aufsichtsrat kostenlos.