• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • FAUB: Börsenkurse können eine fundamentale Unternehmensbewertung nicht ersetzen

23.06.2023

Der FAUB weist darauf hin, dass Börsenkurse und die ihnen zugrunde liegenden Marktinformationen und -erwartungen nur einen Teil der wertrelevanten Informationen umfassen. Sie können daher eine fundamentale Unternehmensbewertung nicht ersetzen.

Beitrag mit Bild

©psdesign1/fotolia.com

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem ihm vorgelegten Fall u.a. entschieden, dass eine Abfindung von Aktionären nach § 305 AktG allein anhand des Börsenkurses bestimmt werden konnte. Auch der Ausgleich nach § 304 AktG konnte vorliegend ausschließlich aus dem Börsenkurs abgeleitet werden. Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW weist darauf hin, dass es nicht sachgerecht ist, zur Bestimmung von Abfindungen und anderen Angemessenheitsprüfungen ausschließlich auf den Börsenkurs abzustellen, ohne eine Zukunftserfolgswertermittlung durchzuführen.

Darum ging es im BGH-Streitfall

Die Entscheidung des BGH mit Urteil vom 21.02.2023 (II ZB 12/21) erging zu einem Fall mit einer Abfindung in Aktien, basierend auf einer Umtauschrelation, die entsprechend dem kurz zuvor veröffentlichten Übernahmeangebot festgelegt wurde. Der konkret entschiedene Fall weist gegenüber typischen Abfindungsfällen wesentliche Besonderheiten auf, die regelmäßig nicht gegeben sind. Insbesondere sind in typischen Abfindungsfällen i.d.R. wertrelevante unternehmensinterne Informationen dem Kapitalmarkt nicht bekannt und somit nicht im Börsenkurs reflektiert, auch unterliegen Börsenkurse kurzfristigen Stimmungen.

Börsenkurse umfassen nur einen Teil der wertrelevanten Informationen

Daher ist es nach Auffassung des FAUB auch nach der Entscheidung des BGH vom 21.02.2023 geboten, zur Bestimmung von Abfindungen und anderen Angemessenheitsprüfungen durch einen Wirtschaftsprüfer eine fundamentale Unternehmensbewertung auf Basis mittel- und langfristiger Unternehmensplanungen sowie weiterer interner und externer wertrelevanter Informationen vorzunehmen. Da Börsenkurse und die ihnen zugrunde liegenden Marktinformationen und -erwartungen nur einen Teil der wertrelevanten Informationen umfassen, können sie eine fundamentale Unternehmensbewertung nicht ersetzen.


IDW vom 14.06.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

fabrikacrimea/123rf.com

06.03.2026

Die erste Auswertung von ESRS-orientierten Nachhaltigkeitsberichten zeigt, dass viele Unternehmen sich bereits an den neuen Standards orientieren, deren konkrete Umsetzung jedoch noch sehr unterschiedlich ausfällt.

weiterlesen
ESRS-Berichte in der Praxis: Erste Trends aus DAX, MDAX und SDAX

Meldung

©Bounlow-pic/fotolia.com

02.03.2026

Unternehmen können für die Berichterstattung 2026 aufatmen: Die maßgebliche IFRS-Taxonomie bleibt unverändert. Die IFRS Foundation hat klargestellt, dass die IFRS Accounting Taxonomy 2025 weiterhin anzuwenden ist. Damit besteht Planungssicherheit bis zur nächsten Aktualisierung im Jahr 2027.

weiterlesen
IFRS-Taxonomie 2025 gilt auch für 2026 weiter

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com

26.02.2026

Mit dem Beschluss des Omnibus-I-Pakets vollzieht die EU eine spürbare Kurskorrektur im Nachhaltigkeitsrecht. Berichtspflichten werden reduziert, Sorgfaltspflichten auf sehr große Unternehmen konzentriert und Haftungsregeln entschärft.

weiterlesen
Omnibus I beschlossen: EU lockert Nachhaltigkeitspflichten

Meldung

©VRD/fotolia.com

23.02.2026

Ein aktueller IASB-Entwurf sieht vor, IAS 28 dahingehend zu präzisieren, dass Unternehmen mit investitionsbezogener Hauptgeschäftstätigkeit ausdrücklich zur Anwendung der Fair-Value-Option berechtigt sind, um eine einheitliche Anwendung im Zusammenspiel mit IFRS 18 sicherzustellen. Darüber informiert das DRSC.

weiterlesen
Klarstellung zu IAS 28: Wer darf zum Fair Value bilanzieren?
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Der Aufsichtsrat kostenlos.