• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Förderung von Unternehmensberatung – Zuschüsse für KMU

20.01.2023

Am 01. Januar 2023 ist eine neue Richtlinie zur Förderung von Unternehmensberatungen in Kraft getreten. Danach können Mandanten unter gewissen Voraussetzungen einen Zuschuss zur Unternehmensberatung erhalten.

Beitrag mit Bild

©Andrey Popov/fotolia.com

Am Markt agierende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können im Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ den Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Gefördert wird konzeptionell und individuell durchgeführte Beratung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Dabei soll auf die Gleichstellungsperspektive, Aspekte der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie die ökologische Nachhaltigkeit Bezug genommen werden. Das Ziel ist, die Inanspruchnahme von externem Rat zu erleichtern, um das Unternehmerpotenzial und die Handlungskompetenzen zu verbessern.

Nicht gefördert werden unter anderem Beratungsmaßnahmen, die überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten wie zum Beispiel die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten oder die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben.

Registrierung der Berater beim BAFA erforderlich

Ein Zuschuss kann nur dann gewährt werden, sofern die Berater beim BAFA registriert sind. Voraussetzungen für die Registrierung sind unter anderem, dass das Beratungsunternehmen

  • selbstständig ist;
  • den überwiegenden Geschäftszweck auf die entgeltliche Unternehmensberatung (mehr als 50 % des Gesamtumsatzes) gerichtet hat, wobei BAFA in begründeten Fällen eine befristete Ausnahmegenehmigung erteilen kann;
  • über ein geeignetes Qualitätssicherungsinstrument verfügt;
  • eine ordnungsgemäße Geschäftsführung, insbesondere eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleistet;
  • mit der Beratung die Inhaberin oder den Inhaber, die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer oder beim Beratungsunternehmen angestellte Beraterinnen oder Berater und nicht freie Mitarbeiter beauftragt.

Nachweis der Beratereigenschaft

Zum Nachweis der Beratereigenschaft müssen die Berater auf der Internetseite des BAFA ein Profil anlegen und Unterlagen hochladen (Beratungserklärung inklusive Umsatzverteilung, Lebenslauf, Nachweis der selbstständigen Tätigkeit sowie Nachweis über das von dem Beratungsunternehmen eingeführte Qualitätssicherungssystem). Weitere Informationen zu den Anforderungen an den Berater sind auf der Internetseite des BAFA abrufbar.


WPK vom 18.01.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

adiruch/123rf.com

04.09.2025

Das Kabinett hat die Umsetzung der EU-Richtlinie dazu beschlossen. Ab dem Geschäftsjahr 2025 müssen Unternehmen offenlegen, welche sozialen und ökologischen Auswirkungen ihr Wirtschaften hat.

weiterlesen
Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur CSRD-Richtlinie

Meldung

tanaratgraphy/123rf.com

26.08.2025

Die EU-Kommission hat eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten und an Unternehmen verabschiedet, in der die freiwilligen Standards für das Nachhaltigkeits-Reporting von kleinen und mittleren Unternehmen (VSME) festgezurrt wurden.

weiterlesen
Nachhaltigkeits-Reporting: DStV informiert über VSME

Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com

20.08.2025

Das DRSC bietet mit der vorläufigen Analyse der deutschen Stakeholder-Community eine frühzeitige Möglichkeit zur Orientierung. Dies kann angesichts der Kurzfristigkeit und Komplexität der Überarbeitung der ESRS auch bei der eigenen Analyse helfen.

weiterlesen
DRSC-Analyse zur Überarbeitung des ESRS Set 1

Meldung

©tadamichi/fotolia.com

13.08.2025

Mit dem Start der DORA-Anforderungen zum Jahresbeginn 2025 beginnt für Finanzunternehmen eine neue Ära in Sachen digitale Resilienz und Cybersicherheit. BaFin und IDW haben sich auf pragmatische Erleichterungen bei der erstmaligen Prüfung verständigt, um die Umsetzung effizient und risikoorientiert zu gestalten.

weiterlesen
DORA: Erleichterungen bei der erstmaligen Prüfung
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank