• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Förderung von Unternehmensberatung – Zuschüsse für KMU

20.01.2023

Am 01. Januar 2023 ist eine neue Richtlinie zur Förderung von Unternehmensberatungen in Kraft getreten. Danach können Mandanten unter gewissen Voraussetzungen einen Zuschuss zur Unternehmensberatung erhalten.

Beitrag mit Bild

©Andrey Popov/fotolia.com

Am Markt agierende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können im Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ den Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Gefördert wird konzeptionell und individuell durchgeführte Beratung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Dabei soll auf die Gleichstellungsperspektive, Aspekte der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie die ökologische Nachhaltigkeit Bezug genommen werden. Das Ziel ist, die Inanspruchnahme von externem Rat zu erleichtern, um das Unternehmerpotenzial und die Handlungskompetenzen zu verbessern.

Nicht gefördert werden unter anderem Beratungsmaßnahmen, die überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten wie zum Beispiel die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten oder die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben.

Registrierung der Berater beim BAFA erforderlich

Ein Zuschuss kann nur dann gewährt werden, sofern die Berater beim BAFA registriert sind. Voraussetzungen für die Registrierung sind unter anderem, dass das Beratungsunternehmen

  • selbstständig ist;
  • den überwiegenden Geschäftszweck auf die entgeltliche Unternehmensberatung (mehr als 50 % des Gesamtumsatzes) gerichtet hat, wobei BAFA in begründeten Fällen eine befristete Ausnahmegenehmigung erteilen kann;
  • über ein geeignetes Qualitätssicherungsinstrument verfügt;
  • eine ordnungsgemäße Geschäftsführung, insbesondere eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleistet;
  • mit der Beratung die Inhaberin oder den Inhaber, die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer oder beim Beratungsunternehmen angestellte Beraterinnen oder Berater und nicht freie Mitarbeiter beauftragt.

Nachweis der Beratereigenschaft

Zum Nachweis der Beratereigenschaft müssen die Berater auf der Internetseite des BAFA ein Profil anlegen und Unterlagen hochladen (Beratungserklärung inklusive Umsatzverteilung, Lebenslauf, Nachweis der selbstständigen Tätigkeit sowie Nachweis über das von dem Beratungsunternehmen eingeführte Qualitätssicherungssystem). Weitere Informationen zu den Anforderungen an den Berater sind auf der Internetseite des BAFA abrufbar.


WPK vom 18.01.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Andrei Stratu/Unsplash

11.02.2026

Nach über zehn Jahren ist die Tagung zum maßgeblichen Forum für das öffentliche Beteiligungsmanagement in Deutschland geworden. Auch dieses Mal werden vom 13. bis zum 14. April 2026 hochkarätige Referentinnen und Referenten aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft erwartet.

weiterlesen
13. Speyerer Tagung zu Public Corporate Governance

Meldung

imilian/123rf.com

10.02.2026

Whistleblower-Richtlinie unter der Lupe: Funktionieren Meldekanäle, sind Hinweisgeber ausreichend geschützt und wo gibt es Nachbesserungsbedarf? In einer EU-Konsultation können Unternehmen, Behörden und Bürger ihre Erfahrungen und Einschätzungen einbringen. Darüber berichtet der DAV.

weiterlesen
Evaluierung der Whistleblower-Richtlinie
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Der Aufsichtsrat kostenlos.