• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Frauen in Führungspositionen: Die Quote wirkt

20.10.2021

Die Bundesregierung hat heute die „Fünfte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes“ beschlossen. Die Zahlen zur Quote für die Aufsichtsräte belegen: Feste Vorgaben wirken – und zwar nachhaltig.

Beitrag mit Bild

©DOC RABE Media/fotolia.com

„Die festen Vorgaben verändern nicht nur die Zusammensetzung der Führungsgremien, sondern sie wirken sich auf die gesamte Unternehmenskultur aus. Umso wichtiger ist es, dass wir diesen erfolgreichen Weg in diesem Jahr weitergegangen sind. Endlich haben wir auch für Vorstände großer Unternehmen eine Mindestbeteiligung von Frauen eingeführt“, erklärt Bundesjustiz- und Bundesfrauenministerin Christine Lambrecht. Das sind die Kernergebnisse des Berichts im Überblick:

Frauenanteil in den Aufsichtsräten der Privatwirtschaft gestiegen

In der Privatwirtschaft ist der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der Unternehmen, für die seit dem 01.01.2016 eine feste Quote gilt, weiter gestiegen. Er lag im Geschäftsjahr 2018 bei 33,4 % und hat sich damit im Vergleich zum Geschäftsjahr 2015 um 8,4 Prozentpunkte gesteigert. Demgegenüber ist der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der untersuchten Unternehmen, die nicht unter die feste Quote fallen, mit 3,7 Prozentpunkten seit 2015 sehr viel weniger angewachsen. Er lag hier 2018 noch immer bei 21,6 %.

Niedriges Niveau des Frauenanteils in Vorständen deutscher Unternehmen

In den Vorständen deutscher Unternehmen waren Frauen auch im Geschäftsjahr 2018 stark unterrepräsentiert. Ihr Anteil in den Vorständen aller untersuchten Unternehmen lag im Geschäftsjahr 2018 bei 8,3 %  und somit insgesamt auf einem niedrigen Niveau. 79,5 % der untersuchten Unternehmen hatten keine Frau im Vorstand.

Neue gesetzliche Regelungen für die Quote in Vorständen

Auf die anhaltend geringe Zahl von Frauen in den Vorständen deutscher Unternehmen hat die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG II) reagiert. Zentrale Neuerung ist eine Mindestbeteiligung von Frauen für Vorstände mit mehr als drei Mitgliedern in großen deutschen Unternehmen. Das Gesetz ist am 12.08.2021 in Kraft getreten.

Frauenanteil im öffentlichen Dienst entwickelt sich positiv

Im öffentlichen Dienst ist der Frauenanteil überwiegend gestiegen. Dennoch sind Frauen in Führungspositionen in der Bundesverwaltung weiterhin unterrepräsentiert. In den obersten Bundesbehörden lag der Anteil von Frauen in Führungspositionen 2020 bei 37 %. Für die Gremienbesetzung gelten für den Bund durch das Bundesgremienbesetzungsgesetz strengere Regeln als für die Privatwirtschaft. In den Gremien mit vom Bund bestimmten Mitgliedern hat sich der Frauenanteil weiter positiv entwickelt und auf 45,4 % erhöht. Dort, wo der Bund drei oder mehr Gremienmitglieder bestimmen kann, lag der Frauenanteil sogar bei 46,4 %.


BMJV vom 20.10.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

gregbrave/123rf.com

20.11.2025

Die EU ringt um letzte Änderungen an der Entwaldungsverordnung (EUDR), bevor sie Ende 2025 in Kraft tritt. Während die Kommission Erleichterungen für kleine Unternehmen vorschlägt, fordern Mitgliedsstaaten sogar eine generelle Fristverlängerung. Das DRSC gibt ein Update.

weiterlesen
EUDR-Update

Meldung

©ChristianMüller/fotolia.com

19.11.2025

Der IASB hat Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen veröffentlicht. Ziel der Änderungen ist es, klarzustellen, wie Unternehmen Abschlüsse von einer nicht-hochinflationären Währung in eine hochinflationäre Darstellungswährung umzurechnen haben.

weiterlesen
Wechselkurse: Änderungen zu IAS 21

Meldung

©ipopba

19.11.2025

Das 25. Aufsichtsrats-Panel von Der Aufsichtsrat, durchgeführt in Kooperation mit Deloitte und der Leuphana Universität Lüneburg, zeigt eine deutliche Entwicklung: Aufsichtsräte sehen ihre Rolle zunehmend in der strategischen Begleitung des Vorstands – und nicht nur in der klassischen Überwachung.

weiterlesen
25. Aufsichtsrats-Panel: Aufsichtsräte verstehen sich zunehmend als strategische Partner

Meldung

Der Aufsichtsrat

12.11.2025

Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1416 kommt Bewegung in die ESG-Berichtspflichten. Die EU hat Übergangserleichterungen für Unternehmen der sog. Welle 1 offiziell verlängert. Für viele Unternehmen bedeutet das weniger Pflichtangaben und mehr Flexibilität bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Darüber informiert das DRSC.

weiterlesen
ESRS-Quick Fix veröffentlicht: Berichtspflichten gelockert
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank