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  • Gesammelte Erläuterungen zu ESRS veröffentlicht

31.05.2024

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

©ra2studio/fotolia.com

EFRAG hat eine Kompilation von insgesamt 68 Erläuterungen (explanations) zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht, welche die Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung konkretisieren.

Im Oktober 2023 startete EFRAG die ESRS Q&A Platform. Unternehmen und andere Stakeholder können über die ESRS Q&A Platform Fragen zu den ESRS als Eingabe an EFRAG übermitteln. Bis zum 15.05.2024 wurden bereits 439 Fragen eingereicht. Das EFRAG sammelt und kategorisiert die Eingaben und leitet sie an die EFRAG-Fachgremien mit dem Ziel weiter, nicht-rechtsverbindliche Antworten zu erarbeiten. Die Beantwortung dieser Fragen erfolgt entweder – ohne öffentliche Konsultation – als Erläuterungen oder geht in sog. Leitlinien (Implemenation Guidance) ein, welche zuvor öffentlich konsultiert werden.

Weitergehende Verlautbarungen, die über nicht-rechtsverbindliche Erläuterungen oder Leitlinien hinausgehen (wie rechtsverbindliche Klarstellungen oder mögliche Änderungen an den ESRS oder der CSRD), unterliegen der Verantwortung der Europäischen Kommission.

Fragen und Antworten (Q&A) veröffentlicht

Am 30.05.2024 hat die EFRAG nun eine Sammlung von 68 Fragen und Antworten (Q&A) veröffentlicht, um technische Fragen zum ersten Satz der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu beantworten.

Die veröffentlichten Fragen und Antworten sind nach Art und Offenlegungspflichten entsprechend der ESRS-Struktur gegliedert und behandeln Fragen zu den Allgemeinen Anforderungen (ESRS 1), den Allgemeinen Angaben (ESRS 2), den Umwelt- und Sozial-Standards und dem Governance-Standard. Teil der nun veröffentlichten Sammlung sind zwölf Fragen und Antworten, die im sog. ersten „Batch“ der Q&A-Platform am 05.02.2024 veröffentlicht wurden. Außerdem enthalten sind die zwölf Fragen und Antworten des zweiten „Batch“ vom 01.03.2024.


DRSC/IDW vom 31.05.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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