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  • Grundlagen für die Schlussfolgerungen für das Set 1 der ESRS veröffentlicht

24.03.2023

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

©leowolfert/123rf.com

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat die Grundlagen für die Schlussfolgerungen (Basis for Conclusions) für das Set 1 der ESRS veröffentlicht.

Am 22. November 2022 übermittelte EFRAG die Entwürfe der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) des sog. Set 1 als Technical Advice an die Europäische Kommission. Die ESRS konkretisieren die Berichtsanforderungen der Richtlinie (EU) 2022/2464 (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD), welche die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU neu regelt und für die ersten Unternehmen für Geschäftsjahre ab 01.01.2024 anzuwenden ist.

Das Set 1 enthält neben den ESRS-Entwürfen eine Reihe weiterer Dokumente, jedoch fehlten bislang die Grundlagen für die Schlussfolgerungen, die sog. Basis for Conclusions, welche die Ziele und die Hintergründe jedes ESRS-Entwurfs erläutern. Die an die Europäische Kommission übermittelten ESRS des Set 1 und die mittlerweile veröffentlichten Basis for Conclusions sind hier abrufbar.

Das DRSC hat zu den ESRS-Entwürfen gegenüber der Europäischen Kommission eine Stellungnahme abgegeben. Zudem hat das DRSC ein Briefing Paper zu den ESRS-Entwürfen und ein Briefing Paper zur CSRD veröffentlicht.


DRSC vom 15.03.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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