• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Handelsrechtliche Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungsunternehmen

04.11.2022

Der Versicherungsfachausschuss des IDW (VFA) hat anlässlich der gegenwärtigen vielschichtigen wirtschaftlichen Entwicklungen einen Fachlichen Hinweis zur handelsrechtlichen Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungsunternehmen nach § 341b HGB erarbeitet.

Beitrag mit Bild

ilixe48/123rf.com

Nach § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB sind auf Kapitalanlagen von Versicherungsunternehmen, soweit es sich hierbei um Aktien einschließlich der eigenen Anteile, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen sowie sonstige festverzinsliche und nicht festverzinsliche Wertpapiere handelt, die für das Umlaufvermögen geltenden § 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 und 5, § 256 HGB (strenges Niederstwertprinzip) anzuwenden, es sei denn, dass sie dazu bestimmt werden, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen; in diesem Fall sind sie nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften zu bewerten.

Kapitalanlagen bei Versicherungsunternehmen nach § 341b HGB

Nach dem für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens geltenden § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB sind bei Kapitalanlagen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (d.h. insb. Dauerhalteabsicht und -fähigkeit), bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Bei Kapitalanlagen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, können gemäß § 341b Abs. 2 i.V.m. § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB außerplanmäßige Abschreibungen auch bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung vorgenommen werden (gemildertes Niederstwertprinzip). Die Feststellung der voraussichtlichen Dauerhaftigkeit einer Wertminderung ist grundsätzlich für jede einzelne gehaltene Kapitalanlage (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) gesondert zu treffen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen an den Kapitalmärkten musste sich der VFA mit der handelsrechtlichen Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungsunternehmen nach § 341b HGB befassen und hat einen entsprechenden Fachlichen Hinweis dazu erarbeitet.

Fachlicher Hinweis des VFA

In dem fachlichen Hinweis stellt der VFA klar, dass die in der Vergangenheit ergänzend zur IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Auslegung des § 341b HGB (neu) (IDW RS VFA 2) veröffentlichten versicherungsspezifischen Auslegungen des VFA weiterhin Anwendung finden. Dies betrifft insbesondere die Anwendung der Aufgreifkriterien für eine voraussichtlich dauernde Wertminderung (Berichterstattung über die 149. VFA-Sitzung) sowie die Bewertung von Schuldtiteln des Kapitalanlagebestands von Versicherungsunternehmen bei Ratingverschlechterungen (Berichterstattung über die 176. VFA-Sitzung).

Die zentralen Ausführungen aus den unterschiedlichen Veröffentlichungen des VFA werden hierzu zusammenfassend wiedergegeben. Darüber hinaus hat der VFA weitere Konkretisierungen bzw. Klarstellungen zur Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungsunternehmen ergänzt.


IDW vom 28.10.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

Der Aufsichtsrat

12.11.2025

Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1416 kommt Bewegung in die ESG-Berichtspflichten. Die EU hat Übergangserleichterungen für Unternehmen der sog. Welle 1 offiziell verlängert. Für viele Unternehmen bedeutet das weniger Pflichtangaben und mehr Flexibilität bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Darüber informiert das DRSC.

weiterlesen
ESRS-Quick Fix veröffentlicht: Berichtspflichten gelockert

Meldung

©marketlan/123rf.com 

04.11.2025

Die Anforderungen an die Risikoanalyse nach dem Geldwäschegesetz sind umfassend. Jede WP/vBP-Praxis ist verpflichtet, ihre geldwäscherechtlichen Risiken strukturiert zu erfassen, zu bewerten und zu dokumentieren. Wer diese Pflichten ignoriert oder unvollständig erfüllt, riskiert Beanstandungen durch die Aufsichtsbehörde.

weiterlesen
Die Risikoanalyse nach § 5 Geldwäschegesetz

Meldung

adiruch/123rf.com

29.10.2025

Bei 98% der Unternehmen in Deutschland ist Nachhaltigkeit fest in der Geschäftsstrategie verankert. Trotz „Stop the Clock“ erhöhen zwei Drittel ihren Ressourcenaufwand für die Berichterstattung, und 59% halten am ursprünglichen Zeitplan fest, zeigt eine aktuelle Studie.

weiterlesen
CSRD: Unternehmen bleiben trotz regulatorischer Dynamik auf Kurs

Meldung

gregbrave/123rf.com

24.10.2025

Die Europäische Kommission hat gezielte Lösungen vorgeschlagen, um Unternehmen, globale Interessenträger, Drittländer und Mitgliedstaaten bei einer reibungslosen Umsetzung der Entwaldungsverordnung (EUDR) zu unterstützen.

weiterlesen
Vorschlag zur rechtzeitigen Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank