• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Hausverbot gegen Betriebsratsvorsitzenden rechtswidrig

11.09.2023

Mit Erfolg haben sich der Betriebsrat und sein Vorsitzender im Eilverfahren gegen ein dem Betriebsratsvorsitzenden erteiltes Hausverbot gewandt.

Beitrag mit Bild

©Coloures-Pic/fotolia.com

Die Arbeitgeberin, ein u.a. am Flughafen Frankfurt am Main tätiges Catering-Unternehmen für Fluggesellschaften, hatte ihrem Betriebsrat ein Hausverbot mit der Begründung ausgesprochen, der Betriebsratsvorsitzende habe Urkunden gefälscht und damit eine Straftat begangen. Tatsächlich hatte sich dieser im Vorzimmer der Betriebsleitung eines Eingangsstempels bedient und damit Betriebsratsunterlagen abgestempelt, nachdem Mitarbeiter der Personalabteilung und der Betriebsleiter die Annahme dieser Unterlagen verweigert hatten. Die Arbeitgeberin erstattete daraufhin Strafanzeige gegen den Betriebsratsvorsitzenden und sprach ihm ein Hausverbot aus. Sie leitete ferner beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main ein Verfahren auf Ausschluss des Betriebsratsvorsitzenden aus dem Betriebsrat ein.

Hausverbot ist Behinderung der Betriebsratsarbeit

Auf Antrag des Betriebsrats und des Betriebsratsvorsitzenden wurde der Arbeitgeberin aufgegeben, dem Betriebsratsvorsitzenden ungehinderten Zutritt zu ihrem Gebäude und Gelände am Standort Frankfurt am Main zum Zwecke der Ausübung seiner Betriebsratstätigkeit zu gewähren. Die gegen diese Entscheidung gerichtete Beschwerde hat das Hessische Landesarbeitsgericht mit Beschluss vom 28.08.2023 (16 TaBVGa 97/23) zurückgewiesen.

Zur Begründung hat das Hessische Landesarbeitsgericht ausgeführt, die Verweigerung des Zutritts des Betriebsratsvorsitzenden zum Betrieb durch Ausspruch eines Hausverbots stelle eine Behinderung der Betriebsratsarbeit dar. Nach den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes dürfen Betriebsratsmitglieder in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Bei ganz gravierenden Pflichtverletzungen müsse der Arbeitgeber selbst einen Antrag auf vorläufige Untersagung der Ausübung des Betriebsratsamts beim Arbeitsgericht stellen. Bei der Bewertung komme es dabei nicht auf die strafrechtliche Betrachtung an, sondern darauf, ob die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Betriebspartnern unzumutbar beeinträchtigt sei. Eine derart gravierende Störung der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die eine Behinderung des Zugangs des Betriebsratsvorsitzenden bis zum rechtskräftigen Abschluss des Amtsenthebungsverfahren rechtfertigen könnte, sei im Übrigen nach den Umständen des Falles nicht festzustellen.

Gegen Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts im einstweiligen Verfügungsverfahren besteht kein weiteres Rechtsmittel. Der Beschluss ist damit rechtskräftig.


LAG Hessen vom 04.09.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

gregbrave/123rf.com

08.01.2025

Das DRSC hat ein aktualisiertes Briefing Paper zur EU-Entwaldungsverordnung (EU-Verordnung 2023/1115, EUDR) veröffentlicht.

weiterlesen
EU-Entwaldungsverordnung (EUDR): Aktualisiertes Briefing Paper

Meldung

©Gina Sanders/fotolia.com

06.01.2025

Die EU-Regelung über die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in Leitungsorganen von börsennotierten Unternehmen ist Ende 2024 in allen Mitgliedstaaten in Kraft getreten.

weiterlesen
Frauen in Aufsichtsräten: Neue EU-Regeln in Kraft

Meldung

tanaratgraphy/123rf.com

06.01.2025

Kurz vor Jahresende hat EFRAG nochmals fünf Erläuterungen zu den ESRS veröffentlicht. Gegenstand dieser sind die ESRS-Vorgaben zur Berichterstattung über die Ziele zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sowie über die biologische Vielfalt.

weiterlesen
Fünf weitere ESRS-Erläuterungen veröffentlicht

Meldung

©takasu/fotolia.com

03.01.2025

Das DRSC hat am Jahresende das Briefing Paper „Berichterstattung über immaterielle Ressourcen“ veröffentlicht. Es dient der Information über den Stand der Diskussionen zur Konkretisierung der aus der CSRD resultierenden Berichtspflicht über die wichtigsten immateriellen Ressourcen.

weiterlesen
Berichterstattung über immaterielle Ressourcen
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank