24.09.2024

Der ISSA 5000 soll als international anwendbarer Standard zur Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen mit begrenzter oder hinreichender Sicherheit dienen.

Beitrag mit Bild

©faithie/123rf.com

Das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat den International Standard on Sustainability Assurance 5000 (ISSA 5000) am 20.09.2024 verabschiedet. Darüber hat das DRSC informiert. Derzeit wird der Standardtext finalisiert, wobei der endgültige Wortlaut voraussichtlich noch vor Ende des Monats bekannt gegeben und der finale Standard bis Ende des Jahres offiziell veröffentlicht werden wird. Im Januar 2025 werden voraussichtlich Begleitmaterialien veröffentlicht.

Zum Hintergrund

Der ISSA 5000 soll als international anwendbarer Standard zur Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen mit begrenzter oder hinreichender Sicherheit dienen. Er ist ein prinzipienorientierter Standard, der unabhängig von genutzten Rahmenwerken oder Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und durch unterschiedliche Prüfungsdienstleister genutzt werden kann. Europäische Berufsverbände für Wirtschaftsprüfer gehen davon aus, dass der ISSA 5000 von der Europäischen Kommission als Prüfungsstandard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD mithilfe eines delegierten Rechtsaktes angenommen werden wird. Die Annahme eines Prüfungsstandards für die Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung hat spätestens bis zum 01.10.2026 zu erfolgen. Zudem hat die Europäische Kommission zu prüfen, ob auch ein Prüfungsstandard zur Erlangung hinreichender Sicherheit erarbeitet werden soll (Artikel 26a AbschlussprüferRL, Richtlinie 2006/43/EG).

Bereits im Juni 2024 hat das Committee der Europäischen Wirtschaftsprüferaufsichtsbehörden (Committee of European Auditing Oversight Bodies, CEAOB) Vorschläge für Leitlinien für die Erlangung begrenzter Prüfungssicherheit in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Damit kam das CEAOB der Aufforderung der Europäischen Kommission nach, übergeordnete und risikobasierte Leitlinien zu erarbeiten, an denen sich die mit der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte Beauftragten in Ermangelung existierender internationaler Standards vorerst orientieren können.


DRSC vom 23.09.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

sdecoret/123rf.com

22.05.2026

Eine aktuelle Entscheidung des OLG Hamm zeigt, dass Unternehmen KI-gestützte Kommunikation nicht als rechtlichen Verantwortungsfreiraum betrachten dürfen. Auch wenn ein Chatbot automatisch antwortet, bleiben seine Aussagen dem Unternehmen zurechenbar.

weiterlesen
Unternehmen haften für falsche KI-Auskünfte

Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com

13.05.2026

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) bereitet die Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer auf das kommende CSRD-Umsetzungsgesetz vor. Im Mittelpunkt stehen die Gleichstellung gesetzlicher Nachhaltigkeitsprüfungen mit Abschlussprüfungen sowie neue Spielräume bei der Firmierung von Berufsgesellschaften.

weiterlesen
WPK bereitet Berufssatzung auf CSRD vor

Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com

11.05.2026

Deutschland bleibt für internationale Konzerne ein wichtiger Markt, doch die Attraktivität des Standorts steht spürbar unter Druck.

weiterlesen
Wo Investoren Deutschland EU-weit vorne sehen

Meldung

©kebox/fotolia.com

07.05.2026

Genehmigungsverfahren sollen in Deutschland schneller werden – darüber besteht kaum Streit. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) warnt jetzt jedoch davor, Umweltprüfungen durch weniger Rechtsschutz oder starre Fristen zu beschleunigen. Entscheidend seien klarere Regeln, bessere Verwaltung und digitale Verfahren.

weiterlesen
DAV warnt vor Abkürzungen beim Umweltrecht
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Der Aufsichtsrat kostenlos.