24.09.2024

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

©faithie/123rf.com

Der ISSA 5000 soll als international anwendbarer Standard zur Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen mit begrenzter oder hinreichender Sicherheit dienen.

Das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat den International Standard on Sustainability Assurance 5000 (ISSA 5000) am 20.09.2024 verabschiedet. Darüber hat das DRSC informiert. Derzeit wird der Standardtext finalisiert, wobei der endgültige Wortlaut voraussichtlich noch vor Ende des Monats bekannt gegeben und der finale Standard bis Ende des Jahres offiziell veröffentlicht werden wird. Im Januar 2025 werden voraussichtlich Begleitmaterialien veröffentlicht.

Zum Hintergrund

Der ISSA 5000 soll als international anwendbarer Standard zur Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen mit begrenzter oder hinreichender Sicherheit dienen. Er ist ein prinzipienorientierter Standard, der unabhängig von genutzten Rahmenwerken oder Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und durch unterschiedliche Prüfungsdienstleister genutzt werden kann. Europäische Berufsverbände für Wirtschaftsprüfer gehen davon aus, dass der ISSA 5000 von der Europäischen Kommission als Prüfungsstandard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD mithilfe eines delegierten Rechtsaktes angenommen werden wird. Die Annahme eines Prüfungsstandards für die Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung hat spätestens bis zum 01.10.2026 zu erfolgen. Zudem hat die Europäische Kommission zu prüfen, ob auch ein Prüfungsstandard zur Erlangung hinreichender Sicherheit erarbeitet werden soll (Artikel 26a AbschlussprüferRL, Richtlinie 2006/43/EG).

Bereits im Juni 2024 hat das Committee der Europäischen Wirtschaftsprüferaufsichtsbehörden (Committee of European Auditing Oversight Bodies, CEAOB) Vorschläge für Leitlinien für die Erlangung begrenzter Prüfungssicherheit in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Damit kam das CEAOB der Aufforderung der Europäischen Kommission nach, übergeordnete und risikobasierte Leitlinien zu erarbeiten, an denen sich die mit der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte Beauftragten in Ermangelung existierender internationaler Standards vorerst orientieren können.


DRSC vom 23.09.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©leowolfert/123rf.com

09.10.2024

Angesichts des neuartigen Charakters der EU-Verordnung über Entwaldung, des eng gesteckten Zeitplans und der Vielfalt der beteiligten Interessenträger ist die EU-Kommission der Auffassung, dass eine zusätzliche Frist von 12 Monaten für die Einführung des Systems notwendig ist.

weiterlesen
EUDR: Aufschub der Erstanwendung

Meldung

tanaratgraphy/123rf.com

07.10.2024

Wie das Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) berichtet, hat das CEAOB unverbindliche Leitlinien zur Erlangung begrenzter Prüfungssicherheit bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht.

weiterlesen
Nachhaltigkeitsberichterstattung: CEAOB veröffentlicht Leitlinien

Meldung

©aaabbc/fotolia.com

27.09.2024

Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen 17 EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, wegen nicht fristgerechter Umsetzung der CSRD in nationales Recht eingeleitet. Umsetzungsfrist wäre der 06.07.2024 gewesen.

weiterlesen
CSRD: EU-Kommission eröffnet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com

20.09.2024

EFRAG hat die erste Entwürfe ESRS SEC 1 Sector Classification, General Requirements and Disclosure sowie ESRS Oil and Gas verabschiedet; der Konsultationsbeginn ist aber noch offen.

weiterlesen
Sektor-ESRS: Erste Entwürfe verabschiedet
Der Aufsichtsrat - Unabhängige Fachinformationen für Überwachung und Beratung von Unternehmen

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank