28.06.2022

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

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Agenturen, die Bewertungen über ökologische und soziale Faktoren sowie Fragen der guten Unternehmensleitung abgeben (ESG-Ratings), sollen laut IDW zu mehr Transparenz verpflichtet werden.

In seiner Stellungnahme an die EU-Kommission fordert das IDW nicht nur mehr Transparenz, sondern auch, ESG-Rating-Agenturen systematisch zu überwachen. Das IDW antwortet damit auf eine Konsultation zum Markt für ESG-Ratings, mit der die EU-Kommission bis zum 10.06.2022 Stellungnahmen der verschiedenen Marktteilnehmer eingeholt hat. Wirtschaftsprüfer*innen verfügen bei dem Thema über eine hohe Expertise. Schließlich übernehmen sie in Deutschland die Pflichtprüfungen von nachhaltigkeitsbezogenen Informationen im Finanzsektor. Und genau hierfür sind die ESG-Ratings von sehr hoher Bedeutung.

Nachfrage nach ESG-Ratings steigt weiter

Das IDW stellt fest, dass der Markt derzeit von wenigen großen ESG-Rating-Agenturen abhängig ist, die nicht aufsichtlich überwacht werden. Die Methoden zur Bestimmung des ESG-Rating sind derzeit nicht transparent. Zudem bestehen z.T. signifikante Unterschiede zwischen verschiedenen Agenturen bei Ratings zum selben Bewertungsobjekt. Dadurch scheint „grün“ käuflich zu sein, und das Risiko für Greenwashing ist enorm.

Nach Einschätzung des IDW wird sich ohne ein Gegensteuern das Problem verschärfen, da die Nachfrage nach ESG-Ratings weiter steigt. Zudem gibt es derzeit noch nicht viele allgemein verfügbare ESG-Daten, wodurch die Marktteilnehmer Ratings von Dritten kaum selbst beurteilen können.

Die Forderung des IDW

Das IDW spricht sich u.a. dafür aus,

  • die ESG-Rating-Agenturen zu mehr Transparenz darüber zu verpflichten, was sie messen und mit welchen Methoden,
  • auf eine stärkere Vereinheitlichung oder Standardisierung der verwendeten Methoden/Modelle hinzuwirken, um die Ratings vergleichbar zu machen,
  • die Agenturen einer systematischen aufsichtlichen Überwachung zu unterziehen,
  • Mindestvorgaben an die Unabhängigkeit der Agenturen vorzuschreiben,
  • Markteintrittsbarrieren zu beheben bzw. Agenturen beim Aufbau von ESG-Datenbanken zu unterstützen.

Zudem befürwortet das IDW, dass sich ESG-Rating-Agenturen in der EU zunächst autorisieren bzw. registrieren lassen müssen. Dies bildet Vertrauen im Markt, vor allem bei kleineren Rating-Nutzern.


IDW vom 21.06.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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