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  • IDW-Hinweis zu den Kriegsauswirkungen auf Finanzberichte

27.07.2022

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

©Gina Sanders/fotolia.com

Das IDW hat einen weiteren Fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen des Krieges Russlands gegen die Ukraine auf die Rechnungslegung und Prüfung veröffentlicht.

Der Angriff Russlands auf die Ukraine führt aus heutiger Sicht zu kaum abschätzbaren Folgen für die Weltwirtschaft und die Entwicklung der Unternehmen. Das IDW hat nun einen weiteren Fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen des Krieges Russlands in der Ukraine auf (Halbjahres-)Finanzberichte veröffentlicht.

Mit dem neuen Fachlichen Hinweis möchte das IDW – unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Entwicklungen – spezifische Hilfestellungen zur Bilanzierung und Berichterstattung zum Abschlussstichtag 30.06.2022 ergänzen. Dabei geht es auch um die Darstellung von Risiken im Zusammenhang mit Lieferengpässen bei der Energieversorgung.

Finanzberichte müssen Unsicherheiten abbilden

Das IDW erklärt unter anderem, dass sich neben branchenübergreifenden Bilanzierungsfragen, bspw. zur Wertminderung von Vermögenswerten – wie dem Goodwill – nach IAS 36, auch einige branchenspezifische Fragestellungen z.B. zur Erfassung von erwarteten Kreditverlusten nach IFRS 9 bei Kreditinstituten oder zur Bildung von Rückstellungen für Leistungen im Falle von Betriebsunterbrechungen in der Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen ergeben. Die zum Stichtag bestehenden Unsicherheiten sind insbesondere im Rahmen von Szenariobetrachtungen angemessen abzubilden. Insoweit ist bspw. auch dem Szenario eines möglichen russischen Gaslieferstopps angemessen Rechnung zu tragen.

Den Fachlichen Hinweis des IDW finden Sie hier.


WPK vom 22.07.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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