12.09.2022

Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat den Entwurf eines IDW Prüfungsstandards: Inhaltliche Prüfung der nichtfinanziellen (Konzern-) Erklärung im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW EPS 352 (08.2022)) verabschiedet und eine Empfehlung zur Anwendung des Entwurfs ausgesprochen.

Beitrag mit Bild

©Bits and Splits/fotolia.com

Der Entwurf zur Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung bildet den ersten IDW Prüfungsstandard zur Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung nach §§ 289 b ff. HGB. Weitere IDW Prüfungsstandards zur Abdeckung einer Prüfung außerhalb der Abschlussprüfung mit hinreichender bzw. begrenzter Sicherheit sind in Vorbereitung. IDW EPS 352 (08.2022) baut auf IDW PS 350 n.F. (10.2021) zur Prüfung des Lageberichts auf und stellt Besonderheiten bei der freiwilligen inhaltlichen Prüfung einer im Lagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung dar.

Neu: Separates Prüfungsurteil

Abweichend von der bisherigen Praxis schreibt IDW EPS 352 (08.2022) hierfür ein separates Prüfungsurteil vor. Dabei gibt der Abschlussprüfer das Prüfungsurteil sowohl zur Übereinstimmung mit den einschlägigen deutschen gesetzlichen und europäischen Vorschriften als auch mit den von den gesetzlichen Vertretern des Unternehmens in der nichtfinanziellen Erklärung dargestellten konkretisierenden Kriterien ab. IDW EPS 352 (08.2022) geht davon aus, dass konkretisierende Kriterien, für die insb. DRS 20 und vom Unternehmen hinzugezogene oder selbst entwickelte Kriterien infrage kommen, im Regelfall zur Festlegung erforderlich sind, welche Angaben in die nichtfinanzielle Erklärung aufzunehmen sind, insb. um die Merkmale Relevanz, Vollständigkeit und Neutralität geeigneter Kriterien zu erfüllen.

Weniger Auslegungsunsicherheiten bei der Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung

Die einschlägigen Vorschriften enthalten Formulierungen und Begriffe, die erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen. Für diese gab es noch keine maßgebenden umfassenden Interpretationen. Demzufolge geben die gesetzlichen Vertreter ihre Auslegungen solcher Formulierungen und Begriffe in der nichtfinanziellen Erklärung an. Da solche Formulierungen und Begriffe unterschiedlich durch Regulatoren oder Gerichte ausgelegt werden können, ist die Gesetzmäßigkeit dieser Auslegungen unsicher. Ferner unterliegt ggf. die Quantifizierung nichtfinanzieller Leistungsindikatoren inhärenten Unsicherheiten bspw. aufgrund von unvollständigen wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Feststellung von Emissionsfaktoren und den Werten, die notwendig sind, um Emissionen von unterschiedlichen Gasen zu kombinieren. IDW EPS 352 (08.2022) enthält entsprechende Anforderungen an die Prüfung und die Berichterstattung im Bestätigungsvermerk.

Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme zum IDW EPS 352 bis zum 31.01.2023.


IDW vom 31.08.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©valerybrozhinsky/fotolia.com

10.06.2025

Mit seinem jüngsten Positionspapier zur Überarbeitung der ESRS Set 1 setzt das DRSC ein deutliches Zeichen: Die Anforderungen zur Nutzung von Primärdaten sollten praxisnäher gestaltet werden. Insbesondere fordert das DRSC mehr Flexibilität – auch für Informationen zur eigenen Geschäftstätigkeit.

weiterlesen
ESRS Set 1: DRSC mahnt Nachbesserung bei Primärdatenpflicht an

Meldung

Der Aufsichtsrat

02.06.2025

Die EFRAG hat neue Unterstützungsmaterialien für den freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard für KMU veröffentlicht. Mit digitalen Tools wie einer Excel-Vorlage, einer XBRL-Taxonomie und einem Konverter soll der Einstieg in die ESG-Berichterstattung deutlich erleichtert werden.

weiterlesen
EFRAG: Hilfsmittel zum VSME

Meldung

©stockwerkfotodesign/123rf.com

27.05.2025

Mit dem 4. Omnibus-Paket setzt die EU-Kommission ein klares Zeichen für Bürokratieabbau. Im Fokus: die neue Unternehmensklasse der Small Mid-caps (SMCs) und spürbare Erleichterungen bei Berichtspflichten, Prospekten und Datenschutzvorgaben.

weiterlesen
4. Omnibus-Paket: Neue Erleichterungen für mittlere Unternehmen geplant

Meldung

© Andrey Popov/fotolia.com

22.05.2025

Die Wahl des Abschlussprüfers ist kein reiner Formalakt, sondern Voraussetzung für dessen rechtliche Stellung und Schutz. Wird dieser Schritt übersprungen, drohen Kündigungen nach BGB-Recht – mit allen wirtschaftlichen und rechtlichen Konsequenzen. Die WPK klärt auf.

weiterlesen
Risiken beim Prüferwechsel
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank