12.09.2022

Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat den Entwurf eines IDW Prüfungsstandards: Inhaltliche Prüfung der nichtfinanziellen (Konzern-) Erklärung im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW EPS 352 (08.2022)) verabschiedet und eine Empfehlung zur Anwendung des Entwurfs ausgesprochen.

Beitrag mit Bild

©Bits and Splits/fotolia.com

Der Entwurf zur Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung bildet den ersten IDW Prüfungsstandard zur Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung nach §§ 289 b ff. HGB. Weitere IDW Prüfungsstandards zur Abdeckung einer Prüfung außerhalb der Abschlussprüfung mit hinreichender bzw. begrenzter Sicherheit sind in Vorbereitung. IDW EPS 352 (08.2022) baut auf IDW PS 350 n.F. (10.2021) zur Prüfung des Lageberichts auf und stellt Besonderheiten bei der freiwilligen inhaltlichen Prüfung einer im Lagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung dar.

Neu: Separates Prüfungsurteil

Abweichend von der bisherigen Praxis schreibt IDW EPS 352 (08.2022) hierfür ein separates Prüfungsurteil vor. Dabei gibt der Abschlussprüfer das Prüfungsurteil sowohl zur Übereinstimmung mit den einschlägigen deutschen gesetzlichen und europäischen Vorschriften als auch mit den von den gesetzlichen Vertretern des Unternehmens in der nichtfinanziellen Erklärung dargestellten konkretisierenden Kriterien ab. IDW EPS 352 (08.2022) geht davon aus, dass konkretisierende Kriterien, für die insb. DRS 20 und vom Unternehmen hinzugezogene oder selbst entwickelte Kriterien infrage kommen, im Regelfall zur Festlegung erforderlich sind, welche Angaben in die nichtfinanzielle Erklärung aufzunehmen sind, insb. um die Merkmale Relevanz, Vollständigkeit und Neutralität geeigneter Kriterien zu erfüllen.

Weniger Auslegungsunsicherheiten bei der Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung

Die einschlägigen Vorschriften enthalten Formulierungen und Begriffe, die erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen. Für diese gab es noch keine maßgebenden umfassenden Interpretationen. Demzufolge geben die gesetzlichen Vertreter ihre Auslegungen solcher Formulierungen und Begriffe in der nichtfinanziellen Erklärung an. Da solche Formulierungen und Begriffe unterschiedlich durch Regulatoren oder Gerichte ausgelegt werden können, ist die Gesetzmäßigkeit dieser Auslegungen unsicher. Ferner unterliegt ggf. die Quantifizierung nichtfinanzieller Leistungsindikatoren inhärenten Unsicherheiten bspw. aufgrund von unvollständigen wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Feststellung von Emissionsfaktoren und den Werten, die notwendig sind, um Emissionen von unterschiedlichen Gasen zu kombinieren. IDW EPS 352 (08.2022) enthält entsprechende Anforderungen an die Prüfung und die Berichterstattung im Bestätigungsvermerk.

Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme zum IDW EPS 352 bis zum 31.01.2023.


IDW vom 31.08.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

© Kara / fotolia.com

23.07.2026

Mit dem geplanten EEG 2027 will die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien stärker steuern und zugleich die Kosten begrenzen. Für Windenergieanlagen an Land sind deshalb neue Pachtobergrenzen, Wirtschaftsprüfertestate und finanzielle Sanktionen bei Verstößen vorgesehen.

weiterlesen
Erneuerbare-Energien-Gesetz: Neue Prüfungsaufgabe für Wirtschaftsprüfer

Meldung

© Coloures-pic/fotolia.com

21.07.2026

Die IFRS Accounting Taxonomy 2025 soll an neue und geänderte Rechnungslegungsstandards angepasst werden. IFRS-Informationen werden damit künftig auch digital einheitlich und vergleichbar.

weiterlesen
Digitale IFRS-Berichte: IASB legt Änderungen vor

Meldung

gregbrave/123rf.com

14.07.2026

Zwei neue Rechtsakte konkretisieren die Vorgaben der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Sie vereinfachen den Produktkatalog und regeln, wie Sorgfalts- und vereinfachte Erklärungen künftig über das Informationssystem einzureichen sind.

weiterlesen
EUDR: Neue Regeln erleichtern die praktische Umsetzung
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Der Aufsichtsrat kostenlos.