• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IDW zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen

13.12.2022

Der FAB des IDW hat die finale neu gefasste IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung: Anhangangaben nach §§ 285 Nr. 21, 314 Abs. 1 Nr. 13 HGB zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen (IDW RS HFA 33) verabschiedet.

Beitrag mit Bild

©Gina Sanders/fotolia.com

Die ursprünglich aus dem Jahr 2010 stammende IDW-Verlautbarung wurde an die durch das BilRUG geänderte Gesetzeslage angepasst. Außerdem hat sie vor allem zwei materielle Änderungen bzw. Ergänzungen erfahren.

Wann gilt ein Geschäft als abgeschlossen?

Zum einen wird dargelegt, wann im Kontext der Erleichterungen für mittelgroße haftungsbeschränkte Gesellschaften ein Geschäft als indirekt mit einem Gesellschafter, einem Beteiligungsunternehmen oder einem Mitglied des Geschäftsführungs-, Aufsichts- oder Verwaltungsorgans abgeschlossen anzusehen ist.

Welche Konzernanhangangaben sind zu machen?

Zum anderen enthält die Verlautbarung bzgl. der Besonderheiten innerhalb eines Konsolidierungskreises nun erstmalig Aussagen dazu, inwieweit Konzernanhangangaben zu wesentlichen Geschäften zu machen sind, die zwischen dem Mutterunternehmen oder einem seiner im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen mit einem anteilmäßig konsolidierten Gemeinschaftsunternehmen zustande gekommen sind.

Im Zuge der Finalisierung wurden keine inhaltlichen Änderungen gegenüber dem im Mai 2022 veröffentlichten Entwurf der Neufassung der Verlautbarung vorgenommen. Die neu gefasste Verlautbarung ist erstmals anzuwenden auf die Aufstellung von Abschlüssen für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2022 beginnen.


IDW vom 08.12.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

Der Aufsichtsrat

12.11.2025

Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1416 kommt Bewegung in die ESG-Berichtspflichten. Die EU hat Übergangserleichterungen für Unternehmen der sog. Welle 1 offiziell verlängert. Für viele Unternehmen bedeutet das weniger Pflichtangaben und mehr Flexibilität bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Darüber informiert das DRSC.

weiterlesen
ESRS-Quick Fix veröffentlicht: Berichtspflichten gelockert

Meldung

©marketlan/123rf.com 

04.11.2025

Die Anforderungen an die Risikoanalyse nach dem Geldwäschegesetz sind umfassend. Jede WP/vBP-Praxis ist verpflichtet, ihre geldwäscherechtlichen Risiken strukturiert zu erfassen, zu bewerten und zu dokumentieren. Wer diese Pflichten ignoriert oder unvollständig erfüllt, riskiert Beanstandungen durch die Aufsichtsbehörde.

weiterlesen
Die Risikoanalyse nach § 5 Geldwäschegesetz

Meldung

adiruch/123rf.com

29.10.2025

Bei 98% der Unternehmen in Deutschland ist Nachhaltigkeit fest in der Geschäftsstrategie verankert. Trotz „Stop the Clock“ erhöhen zwei Drittel ihren Ressourcenaufwand für die Berichterstattung, und 59% halten am ursprünglichen Zeitplan fest, zeigt eine aktuelle Studie.

weiterlesen
CSRD: Unternehmen bleiben trotz regulatorischer Dynamik auf Kurs

Meldung

gregbrave/123rf.com

24.10.2025

Die Europäische Kommission hat gezielte Lösungen vorgeschlagen, um Unternehmen, globale Interessenträger, Drittländer und Mitgliedstaaten bei einer reibungslosen Umsetzung der Entwaldungsverordnung (EUDR) zu unterstützen.

weiterlesen
Vorschlag zur rechtzeitigen Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank