12.07.2022

Das IDW hat den Prüfungshinweis: Erteilung eines Comfort Letter nach IDW PS 910 durch einen Wirtschaftsprüfer, der nicht Abschlussprüfer der Emittentin ist (IDW PH 9.910.2 (05.2022)), veröffentlicht.

Beitrag mit Bild

©tadamichi/fotolia.com

Mit dem IDW Prüfungshinweis: Erteilung eines Comfort Letters nach IDW PS 910 durch einen Wirtschaftsprüfer, der nicht Abschlussprüfer der Emittentin ist (IDW PH 9.910.2 (05.2022)), reagiert der Hauptfachausschuss des IDW auf die – durch den sog. Fee Cap der EU-APrVO ausgelöste – Beschränkung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, für einen PIE-Abschlussprüfungsmandanten grundsätzlich zulässige Nichtprüfungsleistungen wie z.B. die Erteilung eines Comfort Letter erbringen zu dürfen.

FISG hatte Lage verschärft

Diese Restriktionen sind in Deutschland durch das FISG im Ergebnis zuletzt noch dadurch verschärft worden, dass die zuvor in § 319a Abs. 1a HGB enthaltene Möglichkeit für die APAS, eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, weggefallen ist. Situationen, in denen der amtierende Abschlussprüfer wegen eines bereits ausgeschöpften Fee Cap einen Auftrag seines PIE-Abschlussprüfungsmandanten zur Erteilung eines Comfort Letter nicht annehmen kann, könnten deshalb fortan häufiger auftreten.

Voraussetzungen für den Comfort Letter

Damit ein Wirtschaftsprüfer, der nicht der Abschlussprüfer der Emittentin ist, anstelle des Abschlussprüfers den Auftrag eines Unternehmens zur Erteilung eines Comfort Letter durchführen darf und im Rahmen des Comfort Letter Aussagen nach IDW PS 910 treffen kann, hat er sich nach diesem Prüfungsstandard dem Abschlussprüfer vergleichbare Kenntnisse zu verschaffen. Der neue Prüfungshinweis enthält Empfehlungen, welche Untersuchungshandlungen der Nicht-Abschlussprüfer durchführen kann, um solche dem Abschlussprüfer vergleichbare Kenntnisse zu erlangen.


IDW vom 08.07.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©SBH/fotolia.com

17.06.2026

EFRAG hat einen vorläufigen Entwurf zur Übernahmeempfehlung für geplante Änderungen an IAS 28 zur Fair-Value-Option bei Anteilen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures veröffentlicht. Die Änderungen sollen gemeinsam mit IFRS 18 bereits zum 01.01.2027 wirksam werden.

weiterlesen
Fair-Value-Option: EFRAG sieht EU-Kriterien erfüllt

Meldung

peshkova/123rf.com

10.06.2026

Die deutsche Wirtschaft setzt immer stärker auf generative KI, muss deren Einsatz aber professioneller steuern, absichern und in bestehende Unternehmensprozesse einbinden.

weiterlesen
KI verändert die deutsche Wirtschaft schneller als erwartet

Meldung

Sponsored News

08.06.2026

Die US-Börsenaufsicht SEC distanziert sich von Klimaberichtspflichten. Die geplante Rücknahme zeigt einen deutlichen Kurswechsel der US-Kapitalmarktaufsicht. Während Europa Nachhaltigkeitsberichte weiter ausbaut, setzen die USA stärker auf klassische Wesentlichkeit und geringere Regulierungslasten.

weiterlesen
SEC will Klimaberichterstattung kippen

Meldung

©adrian_ilie825/fotolia.com

02.06.2026

Der IASB hat mit IFRS 20 einen neuen Rechnungslegungsstandard für preisregulierte Unternehmen veröffentlicht. Betroffen sind vor allem Branchen wie Strom, Gas und Wasser, in denen staatliche oder regulatorische Vorgaben bestimmen, wann und in welcher Höhe Leistungen abgerechnet werden dürfen. Darüber informiert das DRSC.

weiterlesen
IFRS 20: Mehr Transparenz für Strom, Gas und Wasser
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Der Aufsichtsrat kostenlos.