• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IDW zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Reihengeschäften

09.08.2022

Das IDW hat eine Stellungnahme zum Entwurf eines BMF-Schreibens zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Reihengeschäften abgegeben, mit dem eine Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) vorgenommen werden soll.

Beitrag mit Bild

©skywalk154/fotolia.com

Mit der Umsetzung des Artikels 36a MwStSystRL in nationales Recht wurden die Neuregelungen zur Bestimmung der bewegten Lieferung bei Reihengeschäften in den mit dem JStG 2019 neu gefassten § 3 Abs. 6a UStG aufgenommen. Die nun vorgesehene Änderung des UStAE soll das Ziel haben, notwendige Konkretisierungen vorzunehmen.

IDW plädiert für rückwirkende Verwendung der USt-IDNr.

Aus Sicht des IDW besteht weiterer Regelungsbedarf in Bezug auf die Zuordnung der Beförderung oder Versendung im Reihengeschäft – und zwar dann, sofern diese durch einen Zwischenhändler durchgeführt wird. Das IDW hat angeregt, hier aus Gründen der Vereinfachung auch eine rückwirkende Verwendung der USt-IDNr. zuzulassen. Die derzeit vorgesehene Regelung führt unter Umständen dazu, dass der Zwischenhändler keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung erklären darf und der erste Unternehmer in der Kette eine lokale Lieferung erklären muss, selbst wenn die USt-ID des Zwischenhändlers bei Abgabe der USt-Voranmeldung vorliegt.

Das IDW-Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Reihengeschäften finden Sie hier.


IDW vom 05.08.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

fabrikacrimea/123rf.com

09.05.2025

Wie können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nachhaltig berichten, ohne unter einem Berg von Anforderungen zusammenzubrechen? Genau darum ging es beim hybriden Outreach-Event „VSME in Action“, wie die WPK berichtet.

weiterlesen
Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Meldung

adiruch/123rf.com

06.05.2025

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat neue Leitlinien zur Überwachung von Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlicht. Diese gelten ab 2025 und sollen europaweit für eine einheitliche Kontrolle der ESG-Berichterstattung sorgen. Darüber informiert das DRSC.

weiterlesen
ESMA-Leitlinien zur Überwachung von Nachhaltigkeitsinformationen

Meldung

manitator/123rf.com

02.05.2025

Das Umweltbundesamt erleichtert Herstellern die Abgabe der Mengenmeldungen für Einwegkunststoffprodukte: Die Frist wird bis zum 15.06.2025 verlängert und auf die externe Prüfpflicht für das Jahr 2024 wird ausnahmsweise verzichtet.

weiterlesen
Einwegkunststofffondsgesetz: UBA sieht von Prüfungspflicht 2025 ab

Meldung

tanaratgraphy/123rf.com

30.04.2025

Nachdem ein erster Entwurf des Arbeitsplans zur Vereinfachung der ESRS Set 1 vor den Osterfeiertagen nicht die Zustimmung des EFRAG Sustainable Standards Board (SRB) fand, verabschiedete der SRB eine finale Version am 25.04.2025. Darüber informiert das DRSC.

weiterlesen
EFRAG bringt Vereinfachung der ESRS Set 1 auf den Weg
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank