• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IDW zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Reihengeschäften

09.08.2022

Das IDW hat eine Stellungnahme zum Entwurf eines BMF-Schreibens zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Reihengeschäften abgegeben, mit dem eine Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) vorgenommen werden soll.

Beitrag mit Bild

©skywalk154/fotolia.com

Mit der Umsetzung des Artikels 36a MwStSystRL in nationales Recht wurden die Neuregelungen zur Bestimmung der bewegten Lieferung bei Reihengeschäften in den mit dem JStG 2019 neu gefassten § 3 Abs. 6a UStG aufgenommen. Die nun vorgesehene Änderung des UStAE soll das Ziel haben, notwendige Konkretisierungen vorzunehmen.

IDW plädiert für rückwirkende Verwendung der USt-IDNr.

Aus Sicht des IDW besteht weiterer Regelungsbedarf in Bezug auf die Zuordnung der Beförderung oder Versendung im Reihengeschäft – und zwar dann, sofern diese durch einen Zwischenhändler durchgeführt wird. Das IDW hat angeregt, hier aus Gründen der Vereinfachung auch eine rückwirkende Verwendung der USt-IDNr. zuzulassen. Die derzeit vorgesehene Regelung führt unter Umständen dazu, dass der Zwischenhändler keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung erklären darf und der erste Unternehmer in der Kette eine lokale Lieferung erklären muss, selbst wenn die USt-ID des Zwischenhändlers bei Abgabe der USt-Voranmeldung vorliegt.

Das IDW-Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Reihengeschäften finden Sie hier.


IDW vom 05.08.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©jat306/fotolia.com

23.01.2026

Weniger Papierkram, mehr Effizienz: Die Bundesregierung plant den Abbau bürokratischer Hürden für Unternehmen. Ein neuer Gesetzentwurf sieht die Streichung überholter Berichtspflichten und Vorschriften vor. Dies soll Einsparungen in Millionenhöhe bringen.

weiterlesen
Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Meldung

gregbrave/123rf.com

13.01.2026

Die jüngsten Anpassungen der EUDR bringen betroffenen Unternehmen spürbare Entlastung. Ein aktualisiertes Briefing Paper des DRSC fasst nun die neuen Fristen und Pflichten zusammen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen profitieren von dem verschobenen Anwendungszeitpunkt.

weiterlesen
EUDR: Aktualisiertes Briefing Paper

Meldung

©everythingpossible/123rtf.com

17.12.2025

Mit neuen Regeln reduziert die EU gezielt bürokratische Hürden für Unternehmen, ohne die grundlegenden Ziele im Bereich Nachhaltigkeit aufzugeben. Nur noch besonders große Unternehmen unterliegen der Berichtspflicht, kleinere Betriebe werden entlastet.

weiterlesen
Nachhaltigkeit: EU verschlankt Berichtspflichten
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Der Aufsichtsrat kostenlos.