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  • IESBA: Entwürfe von Unabhängigkeits- und Ethikstandards für die Prüfung und Erstellung von Nachhaltigkeitsinformationen

07.02.2024

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

©adiruch/fotolia.com

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) informiert darüber, dass das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) zwei Konsultationen zu Ergänzungen des Code of Ethics veröffentlicht hat.

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat zwei Konsultationen (Exposure Drafts, EDs) zu Ergänzungen des Code of Ethics (Code) veröffentlicht:

Beide Konsultationen wurden eng mit dem International Auditing and Assurance Board (IAASB) abgestimmt. Stellungnahmen sind bis zum 10.05.2024 (Sustainability) bzw. 30.04.2024 (Experts) erbeten.

ED Sustainability

Der ED Sustainability enthält Unabhängigkeits- und Ethikstandards für die Sustainability Assurance und das Sustainability Reporting. Nachdem das IAASB bereits im Sommer 2023 den Entwurf eines Standards für die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen verabschiedet hatte (ISSA 5000), zieht das IESBA mit seinem Entwurf nunmehr berufsrechtlich nach.

Das vorgesehene Rahmenkonzept ist – wie ISSA 5000 – berufsunabhängig konzipiert (profession agnostic), das heißt, die Standards sollen nicht nur für den Berufsstand, sondern auch für andere Dienstleistungserbringer Anwendung finden. IESSA erfasst ausdrücklich auch den Group Audit-Kontext.

Ziel dieser Standards ist es, Greenwashing einzudämmen und die Qualität von Nachhaltigkeitsinformationen zu erhöhen, um so das Vertrauen der Öffentlichkeit und von Institutionen in die Nachhaltigkeitsberichterstattung und -prüfung zu fördern.

Zeitgleich mit dem Start dieser Konsultation hat das Internationale Akkreditierungsforum (International Accreditation Forum – IAF) seine Absicht bekannt gegeben, den nationalen Akkreditierungsstellen weltweit vorzuschreiben, dass die vom IESBA vorgeschlagenen IESSA bei der Akkreditierung und Zulassung von Konformitätsbewertungsstellen zur Durchführung der Prüfungen von Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen verwendet werden sollen.

ED Expert

Der ED Expert legt einen berufsrechtlichen Rahmen fest, der Berufsangehörige bei der Beurteilung unterstützen soll, ob ein externer Experte über die notwendige Kompetenz, Fähigkeiten und Objektivität verfügt, damit seine Arbeit für die beabsichtigten Zwecke genutzt werden kann.

Das IESBA wird in den nächsten Wochen zu den Konsultationen eine Reihe von Webinaren abhalten sowie zusätzliches Informationsmaterial veröffentlichen. Einzelheiten hierzu wird das IESBA zu einem späteren Zeitpunkt bekannt geben.


WPK vom 02.02.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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