26.05.2026

Das DRSC hat die neue Interpretation 5 zur Bilanzierung ertragsteuerlicher Nebenleistungen nach IFRS verabschiedet. Anlass ist IFRS 18, der neue Vorgaben zur Darstellung und zu Angaben im Abschluss bringt.

Beitrag mit Bild

© Coloures-pic/fotolia.com

Der Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC hat in seiner 50. Sitzung am 20.04.2026 die DRSC Interpretation Nr. 5 (IFRS) Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS verabschiedet.

Gegenstand der Interpretation ist die Bilanzierung von steuerlichen Nebenleistungen i.S.d. § 3 Abs. 4 AO, die sich auf tatsächliche Ertragsteuern i.S.d. IAS 12.5 beziehen (ertragsteuerliche Nebenleistungen), in einem Abschluss, der nach den IFRS aufgestellt wurde, wie sie in der EU anzuwenden sind.

IFRS 18 wirkt nach

DRSC Interpretation 5 (IFRS) enthält insbesondere neue Regelungen zum Ausweis ertragsteuerlicher Nebenleistungen in der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend den neuen Ausweisvorschriften von IFRS 18. DRSC Interpretation 5 ist eine Neufassung der bisherigen DRSC Interpretation 4 (IFRS) Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS. Die Veröffentlichung von IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss durch den IASB im April 2024 erforderte eine Anpassung der DRSC Interpretation 4 (IFRS).

Der Text der Interpretation entspricht im Wesentlichen dem Entwurf mit einigen wenigen Änderungen in der Begründung in den Tz. B8, B11 und B15.

DRSC Interpretation 5 (IFRS) ist erstmalig auf das Geschäftsjahr anzuwenden, in dem IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss erstmalig angewendet wird.


DRSC vom 22.05.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com

29.07.2026

Für bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten gelten künftig eigene europäische Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die EFRAG hat dazu einen Entwurf veröffentlicht, der gegenüber den allgemeinen ESRS wichtige Erleichterungen und Besonderheiten vorsieht. Darüber informiert die WPK.

weiterlesen
Neue ESRS für Drittstaatenunternehmen zur Konsultation

Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com

28.07.2026

Finanzinvestoren können sich zwar nicht unmittelbar an deutschen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften beteiligen, mittelbare Beteiligungen über europäische Prüfungsgesellschaften sind jedoch möglich. Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) bezieht Stellung.

weiterlesen
Finanzinvestoren bei Wirtschaftsprüfern: WPK setzt auf Kontrolle

Meldung

© Kara / fotolia.com

23.07.2026

Mit dem geplanten EEG 2027 will die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien stärker steuern und zugleich die Kosten begrenzen. Für Windenergieanlagen an Land sind deshalb neue Pachtobergrenzen, Wirtschaftsprüfertestate und finanzielle Sanktionen bei Verstößen vorgesehen.

weiterlesen
Erneuerbare-Energien-Gesetz: Neue Prüfungsaufgabe für Wirtschaftsprüfer

Meldung

© Coloures-pic/fotolia.com

21.07.2026

Die IFRS Accounting Taxonomy 2025 soll an neue und geänderte Rechnungslegungsstandards angepasst werden. IFRS-Informationen werden damit künftig auch digital einheitlich und vergleichbar.

weiterlesen
Digitale IFRS-Berichte: IASB legt Änderungen vor
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Der Aufsichtsrat kostenlos.