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04.04.2023

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

© Coloures-pic/fotolia.com

Die IFRS Foundation hat die IFRS-Rechnungslegungstaxonomie 2023 veröffentlicht. Es handelt es sich um eine Übersetzung der IFRS in die Unternehmensberichterstattungssprache XBRL (eXtensible Business Reporting Language).

Die IFRS-Rechnungslegungstaxonomie ermöglicht die digitale Berichterstattung über Finanzinformationen, die gemäß den IFRS-Rechnungslegungsstandards erstellt wurden. Ersteller können die IFRS-Rechnungslegungstaxonomie verwenden, um Angaben zu kennzeichnen, sodass ihre Informationen für Anleger in digitaler Form leicht zugänglich sind.

Änderungen gegenüber 2022

Die IFRS-Rechnungslegungstaxonomie 2023 basiert auf den IFRS-Rechnungslegungsstandards zum 01.01.2023, einschließlich der veröffentlichten, aber noch nicht in Kraft getretenen Standards. Änderungen gegenüber der Taxonomie 2022 ergeben sich in den Punkten

  • Leasingverbindlichkeit bei Sale-and-Leaseback (aufgrund von Änderungen des IFRS 16 im September 2022) und
  • langfristige Verbindlichkeiten mit Covenants (aufgrund von Änderungen des IAS 1 im Oktober 2022).
  • Darüber hinaus enthält die IFRS-Rechnungslegungstaxonomie 2023 auch Änderungen, welche die gängige Berichtspraxis von Unternehmen widerspiegeln, sowie allgemeine Verbesserungen der Taxonomie (vgl. IFRS Accounting Taxonomy 2022 – Update 1).

WPK vom 31.03.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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