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  • Informelle Übersetzung von Auszügen des VSME-Entwurfs

06.03.2024

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

fabrikacrimea/123rf.com

VSME ESRS (Voluntary ESRS for non-listed small and medium-sized enterprises) enthält Vorschläge für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU. Nun gibt es hierzu eine informelle Übersetzung.

Im Januar 2024 hat EFRAG mit dem Entwurf für den sog. VSME ESRS (Voluntary ESRS for non-listed small and medium-sized enterprises) Vorschläge für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU veröffentlicht. Diese Vorschläge richten sich an alle KMU, die nicht in den Anwendungsbereich der CSRD fallen und dennoch freiwillig Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen. Ziel des VSME ist es, die Informationsbedarfe zu adressieren, die sich z.B. im Rahmen von Auftrags- und Kreditvergaben oder aufgrund der Stellung von KMU in Lieferketten anderer Unternehmen ergeben.

Übersetzung dient als Hilfestellung für Unternehmen

Auszüge dieses VSME-Entwurfs wurden ins Deutsche übersetzt. Die (nicht offizielle) Übersetzung wurde von Herrn Jonas Dickel von der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) Mosbach erstellt. Sie soll insbesondere dienen als Hilfestellung für die Unternehmen, die an dem gemeinsamen Field-Test von DIHK, DRSC und DHBW Mosbach zu dem VSME-Entwurf teilnehmen. Es handelt sich nicht um eine vollständige Übersetzung des VSME-Entwurfs. Stattdessen sind darin die Datenanforderungen B1-B12, N1-N5 und BP1-BP11 des VSME-Entwurfs übersetzt. Neben den Datenanforderungen der drei Module des VSME-Entwurfs ist die für die Wesentlichkeitsanalyse hilfreiche Liste der Nachhaltigkeitsaspekte in der deutschsprachigen Version aufgenommen worden. Sie ist der veröffentlichten Übersetzung des ersten Sets der ESRS der EU-Kommission entnommen.

Einladung zur Diskussion der Vorschläge

Gemeinsam laden EFRAG und DRSC am 10.04.2024 zu einer Öffentlichen Diskussion der Vorschläge der EFRAG für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU ein. Gegenstand ist sowohl der oben genannte freiwillig anwendbare VSME als auch der u.a. von kapitalmarktorientierten Unternehmen und kleinen nicht komplexen Instituten (Small, Non-Complex Institutes, SNCIs) verpflichtend anzuwendende LSME. Sie sind herzlich eingeladen, sich an der Diskussion der Vorschläge zu beteiligen und Ihre Einschätzungen zum ED-LSME und ED-VSME mit uns zu teilen. Die Veranstaltung ist kostenfrei und weitgehend in deutscher Sprache. Sie können sich bis zum 03.04.2024 anmelden. Das Programm für diese Veranstaltung sowie Hinweise zur Anmeldung finden Sie hier.


DRSC vom 28.02.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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