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  • Insolvenzplanverfahren – IDW ES 2 n.F. veröffentlicht

16.12.2022

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

©marteck/fotolia.com

Das IDW hat die Neufassung des Standards: Anforderungen an Insolvenzpläne (IDW ES 2 n.F.) veröffentlicht. . In mehreren Textpassagen werden Anpassungen an die insbesondere durch das SanInsFoG geänderte Rechtslage vorgenommen.

Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) hat der deutsche Gesetzgeber auch Änderungen am Insolvenzplanverfahren vorgenommen. Das IDW hat mit dem Entwurf einer Neufassung des IDW Standards: Anforderungen an Insolvenzpläne (IDW ES 2 n.F.) diese Änderungen aufgenommen und klarstellende Hinweise ergänzt.

Obstruktionsverbot konkretisiert

IDW ES 2 n.F. konkretisiert insbesondere eine Neuregelung zum Obstruktionsverbot: Gemäß § 245 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InsO dürfen weder ein Nachranggläubiger noch ein Anteilsinhaber einen durch Leistung in das Vermögen des Schuldners nicht vollständig ausgeglichenen wirtschaftlichen Wert erhalten. IDW ES 2 n.F. stellt klar, dass ein Anteilseigner einen nicht vollständig ausgeglichenen wirtschaftlichen Wert erhält, wenn er nicht mindestens den Wert den unbesicherten Gläubigern über die Plan-Insolvenzquote zur Verfügung stellt, der sich aus einem durch den (vorläufigen) Gläubigerausschuss oder durch die Gläubigerversammlung frei gegebenen M&A-Prozess aus belastbaren Angeboten von Investoren ergibt.

Der Entwurf ist auf der Website des IDW verfügbar. Stellungnahmen werden bis zum 15.03.2023 erbeten.


IDW vom 13.12.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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