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03.05.2024

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

©peterschreibermedia/123rf.com

Am 02. Mai 2024 haben der ISSB und die EFRAG die „ESRS-ISSB Standards Interoperability Guidance“ verabschiedet und veröffentlicht. Darüber berichtet das DRSC.

Der auch als „educational material“ bezeichnete Leitfaden „ESRS-ISSB Standards Interoperability Guidance“ ist das Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen der EFRAG und des ISSB und veranschaulicht ein hohes Maß an Übereinstimmung zwischen den IFRS Sustainability Disclosure Standards und den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Er zeigt außerdem, wie Unternehmen beide Standards anwenden können, einschließlich einer detaillierten Analyse der Angleichung bei den klimabezogenen Angaben.

Das verabschiedete Dokument beinhaltet vier Abschnitte:

  1. Abschnitt 1 behandelt die allgemeinen Berichtsanforderungen in den ESRS und IFRS SDS und erläutert die Kompatibilität der Standards in Bezug auf Wesentlichkeit, Darstellung und Angaben zu nicht-klimabezogenen Nachhaltigkeitsthemen.
  2. Abschnitt 2 adressiert klimabezogene Angaben. Dabei werden die Textziffern der ISSB-Standards und die entsprechenden Textziffern in den ESRS in tabellarischer Form gegenübergestellt.
  3. Abschnitt 3 geht auf Berichtselemente/Berichtsbereiche ein, bei denen ESRS-Anwender ggf. zusätzliche Angaben machen müssen, um gleichzeitig die Anforderungen der IFRS SDS zu erfüllen.
  4. Abschnitt 4 geht auf Berichtselemente/Berichtsbereiche ein, bei denen IFRS-Anwender ggf. zusätzliche Angaben machen müssen, um gleichzeitig die Anforderungen der ESRS zu erfüllen.

DRSC vom 02.05.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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