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  • IPSAS ED 82 – Bilanzierung von Altersversorgungsplänen

09.08.2022

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

©dp@pic/fotolia.com

Das IPSASB hat – aufbauend auf IAS 26 zu "Retirement Benefit Plans" – einen Entwurf zur Rechnungslegung von Versorgungseinrichtungen herausgegeben, die im öffentlichen Sektor eingeschaltet sind (z.B. Versorgungskasse, kommunaler Versorgungsverband).

Anders als bei IPSAS 39, der die Abbildung von Pensionsverpflichtungen im Abschluss des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten behandelt, geht es bei IPSAS ED 82 um die Abbildung bei der Versorgungseinrichtung selbst.

IPSAS ED 82 erhöht Aussagekraft der Rechnungslegung

Bei dem Projekt handelt es sich nicht um ein reines IFRS-Alignment-Projekt. Da IAS 26 sehr veraltet ist und außerdem die Besonderheiten des öffentlichen Sektors nicht berücksichtigt, entwickelt das IPSASB aus Sicht des IDW zu Recht die Grundsätze weiter und eliminiert Wahlrechte, um die Aussagekraft der Rechnungslegung zu erhöhen.

Kritik des IDW

Hingegen suggerieren die Anwendungsleitlinien, dass es in der Regel ausreicht, versicherungsmathematische Bewertungen nur alle drei oder fünf Jahre zu erstellen, vorausgesetzt, die Bilanzierenden bemühen sich um eine grobe Aktualisierung. Das IDW bezweifelt dies angesichts der Bedeutung des Bilanzpostens und fordert das IPSASB auf, kürzere Intervalle vorzusehen, um genauere Zahlen im Abschluss zu gewährleisten.


IDW vom 03.08.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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