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  • ISA 330, 500 und 520: IAASB modernisiert Prüfungsnachweise

11.08.2026

Der IAASB will drei zentrale internationale Prüfungsstandards grundlegend überarbeiten und damit die risikoorientierte Abschlussprüfung weiter stärken. Im Mittelpunkt stehen verlässlichere Prüfungsnachweise, klarere Reaktionen auf festgestellte Risiken und ein zeitgemäßer Umgang mit digitalen Technologien.

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© Andrey Popov/fotolia.com

Der internationale Standardsetzer IAASB will zentrale Regeln für Abschlussprüfungen überarbeiten. Die am 05.08.2026 veröffentlichten Vorschläge betreffen die Standards ISA 330 zur Reaktion auf bewertete Risiken, ISA 500 zu Prüfungsnachweisen und ISA 520 zu analytischen Prüfungshandlungen. Ziel ist es, den risikobasierten Prüfungsansatz zu stärken und zugleich den zunehmenden Einsatz digitaler Technologien zu berücksichtigen.

Neue Anforderungen an Prüfungsnachweise

Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage, welche Informationen künftig als geeignete Prüfungsnachweise gelten. Die Definition soll an ein zunehmend digitales Geschäftsumfeld angepasst werden. Zudem sollen Prüfer stärker beurteilen, wie relevant und verlässlich verwendete Informationen sind.

Die Vorschläge betonen außerdem den Zweck einzelner Prüfungshandlungen und stärken das Prinzip der professionellen Skepsis. Damit will der IAASB eine konsistentere Grundlage für die Beurteilung schaffen, ob ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise vorliegen.

Prinzipien statt technologiespezifischer Regeln

Auch die Reaktion auf identifizierte Risiken soll präzisiert werden. Der Entwurf stellt klarer heraus, welche Rolle Kontrollen, aussagebezogene Prüfungshandlungen und analytische Verfahren spielen. Dabei setzt der IAASB bewusst auf einen technologieoffenen Ansatz. Statt konkrete Technologien zu regulieren, sollen allgemeine Prinzipien gelten. Dadurch sollen die Standards auch bei schnellen technologischen Veränderungen stabil bleiben und gleichzeitig Innovation ermöglichen.

Die Reform ist Teil einer seit rund zehn Jahren laufenden Modernisierung der internationalen Prüfungsstandards. Sie baut unter anderem auf der bereits überarbeiteten ISA 315 zur Identifikation und Bewertung wesentlicher Fehlerrisiken auf. Stellungnahmen zu den Vorschlägen können Prüfer, Regulierer, Investoren und weitere Interessengruppen bis zum 15.12.2026 einreichen.


IAASB vom 05.08.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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