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  • ISA [DE] 315 zu Risiken wesentlicher falscher Darstellungen verabschiedet

10.06.2022

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

©Bits and Splits/fotolia.com

Das IAASB hat die Anforderungen zur Risikoidentifizierung und -beurteilung grundlegend überarbeitet. ISA [DE] (Revised 2019) behandelt die Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers zur Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Abschluss.

Aus der Überarbeitung von ISA [DE] (Revised 2019) ergeben sich für die Durchführung von Abschlussprüfungen u.a. folgende Neuerungen:

·         gesonderte Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Aussageebene; insb. Identifizierung sämtlicher Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Abschlussebene, die „reasonably possible“ sind (aus ISA 315 [Revised 2019] resultierende Folgeänderungen in ISA 200).

·         Anwendung inhärenter Risikofaktoren und Einführung des Konzepts „Spektrum inhärenter Risiken“

·         Neudefinition des Begriffs „bedeutsames Risiko“ als identifiziertes Risiko wesentlicher falscher Darstellungen, für das die Beurteilung des inhärenten Risikos nahe am oberen Ende des Spektrums inhärenter Risiken liegt oder das nach anderen ISA als bedeutsames Risiko zu behandeln ist.

Die Verlautbarung gilt erstmals für die Prüfung von Abschlüssen für Zeiträume, die am oder nach dem 15.12.2022 beginnen, mit Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2023 enden. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist zulässig.


IDW vom 08.06.2022/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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