• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • ISSB schließt Erörterungen zu IFRS S1 und S2 ab

24.02.2023

Der International Sustainability Standards Board (ISSB) hat seine Erörterungen zu den IFRS Sustainability Disclosure Standards S1 General Requirements for Disclosure of Sustainability-related Financial Information und S2 Climate-related Disclosures abgeschlossen.

Beitrag mit Bild

© Coloures-pic/fotolia.com

Die IFRS S1 und S2 tragen der bestehenden globalen Nachfrage nach verständlichen, einheitlichen und vergleichbaren Nachhaltigkeitsinformationen Rechnung. In die Überarbeitung der im April 2022 veröffentlichten Standardentwürfe sind auch die Rückmeldungen aus den umfangreichen Konsultationen im zurückliegenden Jahr eingeflossen.

Anpassungen und Ergänzungen der IFRS S1 und S2

Der ISSB hat nun die Einleitung der weiteren, zur Verabschiedung von S1 und S2 erforderlichen Schritte beschlossen. Hierzu zählen die Verschriftlichung der getroffenen Anpassungen und Ergänzungen (drafting) und der formale Abstimmungsprozess der überarbeiteten Textfassungen (balloting). Die finalen Standards sollen im Juni 2023 veröffentlicht werden. Den Erstanwendungszeitpunkt für IFRS S1 und S2 bildet der 01.01.2024.

Der ISSB plant, sich zeitnah mit Maßnahmen zur Unterstützung der Anwendung von IFRS S1 und S2 zu widmen, indem bspw. Leitlinien und Schulungsmaterial entwickelt werden. Ferner plant der ISSB ein sogenanntes Partnership Framework for capacity building, ein zentrales Programm zum Kapazitäts- und Kompetenzaufbau in verschiedenen wirtschaftlichen Umfeldern, von dessen Vorteilen alle Marktteilnehmer profitieren sollen.

IFRS S1 soll auf ESRS verweisen

Eine weitere wesentliche Entscheidung des ISSB bildet der Beschluss, in IFRS S1 auf die Europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) zu verweisen. Unternehmen können somit auf die ESRS als Orientierungshilfe zurückgreifen, wenn kein spezifischer IFRS Sustainability Disclosure Standard vorliegt.

Die Europäische Kommission (einschließlich EFRAG) und ISSB arbeiten zudem an einer Maximierung der Interoperabilität ihrer Standards. Da die grundlegenden Entscheidungen über die Standardinhalte nun abgeschlossen sind, wird sich die weitere Arbeit auf die Terminologie konzentrieren.


DRSC vom 17.02.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

© Andrey Popov/fotolia.com

11.08.2026

Der IAASB will drei zentrale internationale Prüfungsstandards grundlegend überarbeiten und damit die risikoorientierte Abschlussprüfung weiter stärken. Im Mittelpunkt stehen verlässlichere Prüfungsnachweise, klarere Reaktionen auf festgestellte Risiken und ein zeitgemäßer Umgang mit digitalen Technologien.

weiterlesen
ISA 330, 500 und 520: IAASB modernisiert Prüfungsnachweise

Meldung

© Bacho Foto/fotolia.com

11.08.2026

Für gesetzliche Abschlussprüfungen des Geschäftsjahres 2026 gewinnt die in § 317 Abs. 3b HGB geregelte Beurteilungspflicht des Abschlussprüfers im Zusammenhang mit der Offenlegung eines Ertragsteuerinformationsberichts erstmals praktische Bedeutung. Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) informiert.

weiterlesen
Ertragsteuerinformationsbericht: Neue Prüfpflicht ab 2026

Meldung

©jirsak/123rf.com

05.08.2026

Das Optionsmodell zur Körperschaftsteuer sollte Personenunternehmen steuerlich flexibler und wettbewerbsfähiger machen. In der Praxis verhindern jedoch zahlreiche rechtliche und administrative Hürden eine breitere Nutzung. Das IDW fordert deshalb gezielte gesetzliche Nachbesserungen.

weiterlesen
Körperschaftsteuer: IDW regt Verbesserungen des Optionsmodells an

Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com

29.07.2026

Für bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten gelten künftig eigene europäische Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die EFRAG hat dazu einen Entwurf veröffentlicht, der gegenüber den allgemeinen ESRS wichtige Erleichterungen und Besonderheiten vorsieht. Darüber informiert die WPK.

weiterlesen
Neue ESRS für Drittstaatenunternehmen zur Konsultation
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Der Aufsichtsrat kostenlos.