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  • ISSB schließt Erörterungen zu IFRS S1 und S2 ab

24.02.2023

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

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Der International Sustainability Standards Board (ISSB) hat seine Erörterungen zu den IFRS Sustainability Disclosure Standards S1 General Requirements for Disclosure of Sustainability-related Financial Information und S2 Climate-related Disclosures abgeschlossen.

Die IFRS S1 und S2 tragen der bestehenden globalen Nachfrage nach verständlichen, einheitlichen und vergleichbaren Nachhaltigkeitsinformationen Rechnung. In die Überarbeitung der im April 2022 veröffentlichten Standardentwürfe sind auch die Rückmeldungen aus den umfangreichen Konsultationen im zurückliegenden Jahr eingeflossen.

Anpassungen und Ergänzungen der IFRS S1 und S2

Der ISSB hat nun die Einleitung der weiteren, zur Verabschiedung von S1 und S2 erforderlichen Schritte beschlossen. Hierzu zählen die Verschriftlichung der getroffenen Anpassungen und Ergänzungen (drafting) und der formale Abstimmungsprozess der überarbeiteten Textfassungen (balloting). Die finalen Standards sollen im Juni 2023 veröffentlicht werden. Den Erstanwendungszeitpunkt für IFRS S1 und S2 bildet der 01.01.2024.

Der ISSB plant, sich zeitnah mit Maßnahmen zur Unterstützung der Anwendung von IFRS S1 und S2 zu widmen, indem bspw. Leitlinien und Schulungsmaterial entwickelt werden. Ferner plant der ISSB ein sogenanntes Partnership Framework for capacity building, ein zentrales Programm zum Kapazitäts- und Kompetenzaufbau in verschiedenen wirtschaftlichen Umfeldern, von dessen Vorteilen alle Marktteilnehmer profitieren sollen.

IFRS S1 soll auf ESRS verweisen

Eine weitere wesentliche Entscheidung des ISSB bildet der Beschluss, in IFRS S1 auf die Europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) zu verweisen. Unternehmen können somit auf die ESRS als Orientierungshilfe zurückgreifen, wenn kein spezifischer IFRS Sustainability Disclosure Standard vorliegt.

Die Europäische Kommission (einschließlich EFRAG) und ISSB arbeiten zudem an einer Maximierung der Interoperabilität ihrer Standards. Da die grundlegenden Entscheidungen über die Standardinhalte nun abgeschlossen sind, wird sich die weitere Arbeit auf die Terminologie konzentrieren.


DRSC vom 17.02.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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